Philipp Sandner und Benjamin Schaub vom Blockchain Center der Frankfurt School of Finance & Management erklären, wie Kryptowährungen bei Banken verwahrt werden.
Der zukünftige Weg digitaler Assets nimmt immer schärfere Konturen an. Das Fundament hierfür wird durch regulatorischen Fortschritt, aber auch durch die technologische Evolution innerhalb des Blockchain-Sektors gebildet. Auf der einen Seite ebnet progressive Regulierung, wie durch den Liechtenstein Blockchain Act zu beobachten ist, den Weg für digitale Assets (Token-Ökonomie).
Aus diesem Gesetz resultiert, dass jeder physische Gegenstand mit seinen verbundenen Rechten und Pflichten vollständig in ein entsprechendes digitales Assets transformiert werden kann, inklusive der exakt identischen Rechte und Pflichten.
Auch ein Blick auf die Blockchain-Strategie der Bundesregierung verdeutlicht die Marschrichtung und lässt feststellen, „dass viele Beteiligte die Tokenisierung von Assets und insbesondere Wertpapieren als eine der zukünftig zentralen Blockchain-Anwendungen ansehen“ (Blockchain-Strategie der Bundesregierung, 2019). Weiterhin möchte die Bundesregierung das deutsche Recht für elektronische Wertpapiere, zunächst für elektronische Schuldverschreibungen, öffnen.
Zu einem späteren Zeitpunkt soll die Einführung elektronischer Aktien und Investmentfondsanteile geprüft werden. Somit würde die Vorgabe der urkundlichen Verbriefung von Wertpapieren entfallen. Dies ist als Entmaterialisierung von Wertpapieren zu verstehen und wird aus technischen und regulatorischen Gründen einen Krypto-Verwahrer erfordern. Daran wird kein Weg vorbei führen.
Legitimation von Bitcoin
Nicht nur bei der Weichenstellung der Token-Ökonomie gehen einzelne europäische Länder voran, sondern auch wenn es darum geht, eine solide regulatorische Basis für Finanzmarktakteure im Umgang mit Krypto-Währungen zu schaffen. Besonders Deutschland ist hier hervorzuheben, wenn es um die Regulierung der Krypto-Verwahrung geht.
Diese Tätigkeit beinhaltet, die für die Übertragung, Speicherung und Haltung von digitalen Assets notwendigen Private Keys aufzubewahren. In der Folge bedarf es ab dem ersten Quartal 2020 einer Genehmigung der Bafin, um als Krypto-Verwahrer tätig zu werden: Krypto-Verwahrung wird eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung.
Auch in der Schweiz ist die Entwicklung eindeutig. Die dortige Aufsichtsbehörde Finma erweitert kontinuierlich den regulatorischen Rahmen für FinTechs. Im August dieses Jahres erhielten bereits die ersten zwei blockchain-fokussierten Banken entsprechende Bank- und Wertpapierlizenzen: Sygnum und die Seba Bank. Diese können seitdem Krypto-Währungen und Token professionellen und institutionellen Anlegern anbieten.