Blockchain-Experte Philipp Sandner
Banken im Krypto-Rausch
Aktualisiert am 05.03.2020 - 15:07 Uhr
Bitcoin-Automat in Tel Aviv: Über Token haben Anleger Zugang zum Krypto-Markt.
Philipp Sandner und Benjamin Schaub vom Blockchain Center der Frankfurt School of Finance & Management erklären, wie Kryptowährungen bei Banken verwahrt werden.
Wenn es um die technische Umsetzung der Verwahrung von Krypto-Werten geht, ergeben sich jedoch einige Herausforderungen. In der „alten Welt“ stellt sich die Verwahrung von Vermögenswerten, zum Beispiel Wertpapieren so dar, dass diese physisch bei einer behördlich zugelassenen Wertpapiersammelbank hinterlegt werden.
Diese Art der Verwahrung ist strikt reguliert, in Deutschland beispielsweise durch das Depotgesetz. Bei der technischen Umsetzung der Verwahrung physischer Gegenstände existiert keinerlei Spielraum. in physischer Gegenstand bleibt eben physisch und wird an einem sicheren Ort verwahrt.
Im Zuge der Tokenisierung wird nun eine neue Technologie in dieses althergebrachte,...
Märkte bewegen Aktien, Zinsen, Politik. Und Menschen. Deshalb präsentieren wir dir hier die bedeutendsten Analysen und Thesen von Top-Ökonomen - gebündelt und übersichtlich. Führende Volkswirte und Unternehmensstrategen gehen den wichtigen wirtschaftlichen Entwicklungen clever und zuweilen kontrovers auf den Grund.
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Wenn es um die technische Umsetzung der Verwahrung von Krypto-Werten geht, ergeben sich jedoch einige Herausforderungen. In der „alten Welt“ stellt sich die Verwahrung von Vermögenswerten, zum Beispiel Wertpapieren so dar, dass diese physisch bei einer behördlich zugelassenen Wertpapiersammelbank hinterlegt werden.
Diese Art der Verwahrung ist strikt reguliert, in Deutschland beispielsweise durch das Depotgesetz. Bei der technischen Umsetzung der Verwahrung physischer Gegenstände existiert keinerlei Spielraum. in physischer Gegenstand bleibt eben physisch und wird an einem sicheren Ort verwahrt.
Im Zuge der Tokenisierung wird nun eine neue Technologie in dieses althergebrachte, aber perfekt geölte System gezwängt. Der entscheidende Unterschied hierbei ist, dass für die Verwahrung digitaler Assets sehr unterschiedliche technische Lösungen existieren. Dabei bleibt aus regulatorischer Sicht die Frage, welche, beziehungsweise ob eine dieser Lösungen zu präferieren ist, unberührt.
Der deutsche Gesetzgeber definiert hierzu im Gesetzesentwurf zur Umsetzung der 5. EU Geldwäscherichtlinie lediglich, welche Tätigkeiten zur Krypto-Verwahrung gehören, nämlich „die Verwahrung, Verwaltung und die Sicherung von Krypto-Werten oder privaten kryptografischen Schlüsseln, die dazu dienen, Krypto-Werte zu halten, zu speichern oder zu übertragen” (Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, 2019).
Ein steiniger Weg: Klassische Krypto-Verwahrung
Krypto-Börsen, die seit jeher Krypto-Werte beziehungsweise Private Keys in Hot Storage, also mit dem Internet verbundenen Wallets speichern, sind bekanntermaßen anfällig für Hackerangriffe. Der leider nicht letzte, aber prominenteste Fall hierfür ist sicherlich Mt. Gox.
Im Februar 2014 wurden hier über 850.000 Bitcoin gestohlen, was zu diesem Zeitpunkt einer Marktkapitalisierung von rund 460 Millionen US-Dollar entsprach. Der Vorteil der Hot Storage liegt darin, dass Anleger unmittelbar über ihre Assets verfügen und diese somit schnell transferieren können.
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