BMF über Gebühren und die Steuer

Das BMF-Gebäude (Bild: Fotolia)
Anlass war eine Frage ans BMF, wie die Gebühren für die Verwaltung eines Investmentvermögens angesetzt werden, wenn sie der Anleger direkt bezahlen muss. Das könnten beispielsweise separate Depotkosten sein, die nicht vom Fondspreis abgezogen werden.
Im Schreiben stellt das BMF klar, dass der Anleger solche Gebühren nicht einfach von der Steuer absetzen kann – zum Beispiel als Betriebsausgaben. Vielmehr gelten solche Kosten nur für die Geldanlage als Werbungskosten. Sie drücken also steuerwirksam den Gewinn der Anlage und damit die Abgeltungssteuer. Sonst nichts.
Das Schreiben können Sie hier runterladen.
Im Schreiben stellt das BMF klar, dass der Anleger solche Gebühren nicht einfach von der Steuer absetzen kann – zum Beispiel als Betriebsausgaben. Vielmehr gelten solche Kosten nur für die Geldanlage als Werbungskosten. Sie drücken also steuerwirksam den Gewinn der Anlage und damit die Abgeltungssteuer. Sonst nichts.
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