BMWi überarbeitet Regeln für Vermittler
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) will die Regeln für die Vermittlung und Beratung von Versicherungsverträgen nachbessern. Die Versicherungsvermittler-Verordnung, die seit Mai 2007 gilt und die Leitlinien für die Beratung festlegt, soll jetzt angepasst werden. Einen entsprechenden Änderungsentwurf hat das Ministerium an verschiedene Branchenverbände wie den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und den Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW) geschickt und um Stellungnahme gebeten.
Der Entwurf sieht unter anderem eine Besserstellung für die so genannten „alten Hasen“ vor. Angestellte Vermittler, die seit mindestens acht Jahren ununterbrochen Versicherungen verkaufen, müssen sich eigentlich nicht in das Vermittlerregister eintragen – es sei denn, sie planen, sich später einmal selbstständig zu machen. Nach der bisherigen Regelung müssten sie, um sich diese Möglichkeit offen zu halten, zumindest formal bis Ende des Jahres einen „Antrag auf Erlaubniserteilung“ stellen. Diese Frist ist nun gestrichen, damit nicht zahlreiche Anträge bearbeitet werden, die eigentlich hinfällig sind, weil sich der Vermittler doch nicht selbstständig machen will.
Eine weitere Änderung: Über die Sachkundeprüfung müssen Vermittler beweisen, dass sie über „angemessene Kenntnisse und Fertigkeiten“ verfügen, um Versicherungsverträge an den Mann zu bringen. Den Test nehmen die Industrie- und Handelskammern (IHK) ab. Bisher galt dabei, dass jemand, der bei der Prüfung durchfiel, ein Jahr warten musste, um sie noch einmal ablegen zu können. Diese Wartezeit ist jetzt abgeschafft.
Entgegen vielfachem Wunsch aus der Branche und von den Kammern soll der praktische Teil der Prüfung beibehalten werden. Denn: „Die dort abgefragten Inhalte stellen den wesentlichen Bestandteil der künftigen Tätigkeit des Prüflings dar“, heißt es in dem Entwurf. Nur wer ein strukturiertes, kundenorientiertes Gespräch mit Bedarfsermittlung, Lösungs- und Produktvorschlägen entwickeln und führen könne, erfülle die Sachkundeprüfung im Sinne des Kunden. Der AfW sieht darin allerdings einen Widerspruch: „Der Prüfling darf bis zur Erlangung seiner Berufserlaubnis nicht beraten und Versicherungsschutz verkaufen. In der mündlichen Prüfung wird aber seine Beratungs- und Verkaufskompetenz abgeprüft. Das passt nicht zusammen“, so der Verband in einer ersten Stellungnahme zum Entwurf.
Angepasst hat das BMWi auch die Höhe für die Berufshaftpflichtversicherung. Statt einer Millionen Euro muss die Versicherung nun 1,13 Millionen Euro pro Schadensfall abdecken. Die Summe für alle Schadensfälle eines Jahres erhöht sich von 1,5 auf 1,7 Millionen Euro.
Zusätzlich hat das BMWi die Begrenzung der Nachhaftung auf fünf Jahre wieder zugelassen. Das bedeutet: Kündigt ein Vermittler seine Berufshaftpflichtversicherung, bleibt sein Haftpflichtschutz für weitere fünf Jahre nach Vertragsende bestehen. Ergibt sich in dieser Zeit ein Haftungsfall, deckt das der Haftpflichtversicherer noch ab. Nach diesen fünf Jahren ist der Vermittler selbst dran. Das Ministerium hatte diese Begrenzung auf fünf Jahre eigentlich aufgehoben. Bei der Überprüfung stellte das BMWi jetzt aber fest, dass „Versicherungsunternehmen im Hinblick auf die neue Risikobewertung ihre Prämien um bis zu 10 Prozent anhoben“, wie es in dem Entwurf weiter heißt. „Diese Mehrausgaben von 100 Euro pro Jahr halten wir für tragbar, wenn Vermittler dafür dauerhaften Versicherungsschutz genießen“, kritisiert dagegen der AfW.
Der Entwurf sieht unter anderem eine Besserstellung für die so genannten „alten Hasen“ vor. Angestellte Vermittler, die seit mindestens acht Jahren ununterbrochen Versicherungen verkaufen, müssen sich eigentlich nicht in das Vermittlerregister eintragen – es sei denn, sie planen, sich später einmal selbstständig zu machen. Nach der bisherigen Regelung müssten sie, um sich diese Möglichkeit offen zu halten, zumindest formal bis Ende des Jahres einen „Antrag auf Erlaubniserteilung“ stellen. Diese Frist ist nun gestrichen, damit nicht zahlreiche Anträge bearbeitet werden, die eigentlich hinfällig sind, weil sich der Vermittler doch nicht selbstständig machen will.
Eine weitere Änderung: Über die Sachkundeprüfung müssen Vermittler beweisen, dass sie über „angemessene Kenntnisse und Fertigkeiten“ verfügen, um Versicherungsverträge an den Mann zu bringen. Den Test nehmen die Industrie- und Handelskammern (IHK) ab. Bisher galt dabei, dass jemand, der bei der Prüfung durchfiel, ein Jahr warten musste, um sie noch einmal ablegen zu können. Diese Wartezeit ist jetzt abgeschafft.
Entgegen vielfachem Wunsch aus der Branche und von den Kammern soll der praktische Teil der Prüfung beibehalten werden. Denn: „Die dort abgefragten Inhalte stellen den wesentlichen Bestandteil der künftigen Tätigkeit des Prüflings dar“, heißt es in dem Entwurf. Nur wer ein strukturiertes, kundenorientiertes Gespräch mit Bedarfsermittlung, Lösungs- und Produktvorschlägen entwickeln und führen könne, erfülle die Sachkundeprüfung im Sinne des Kunden. Der AfW sieht darin allerdings einen Widerspruch: „Der Prüfling darf bis zur Erlangung seiner Berufserlaubnis nicht beraten und Versicherungsschutz verkaufen. In der mündlichen Prüfung wird aber seine Beratungs- und Verkaufskompetenz abgeprüft. Das passt nicht zusammen“, so der Verband in einer ersten Stellungnahme zum Entwurf.
Angepasst hat das BMWi auch die Höhe für die Berufshaftpflichtversicherung. Statt einer Millionen Euro muss die Versicherung nun 1,13 Millionen Euro pro Schadensfall abdecken. Die Summe für alle Schadensfälle eines Jahres erhöht sich von 1,5 auf 1,7 Millionen Euro.
Zusätzlich hat das BMWi die Begrenzung der Nachhaftung auf fünf Jahre wieder zugelassen. Das bedeutet: Kündigt ein Vermittler seine Berufshaftpflichtversicherung, bleibt sein Haftpflichtschutz für weitere fünf Jahre nach Vertragsende bestehen. Ergibt sich in dieser Zeit ein Haftungsfall, deckt das der Haftpflichtversicherer noch ab. Nach diesen fünf Jahren ist der Vermittler selbst dran. Das Ministerium hatte diese Begrenzung auf fünf Jahre eigentlich aufgehoben. Bei der Überprüfung stellte das BMWi jetzt aber fest, dass „Versicherungsunternehmen im Hinblick auf die neue Risikobewertung ihre Prämien um bis zu 10 Prozent anhoben“, wie es in dem Entwurf weiter heißt. „Diese Mehrausgaben von 100 Euro pro Jahr halten wir für tragbar, wenn Vermittler dafür dauerhaften Versicherungsschutz genießen“, kritisiert dagegen der AfW.
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