BMWi: Unbefristete Nachhaftung bleibt
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) wird die Nachhaftung der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (VSH) von Beratern nicht auf fünf Jahre begrenzen. Das bestätigte das Ministerium jetzt gegenüber dem Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW). „Eine unbefristete Nachhaftung ist im Interesse aller Marktteilnehmer“, freute sich AfW-Vorstand Frank Rottenbacher über die Entscheidung.
Hintergrund: Ende Juli war bekannt geworden, dass das BMWi die Versicherungsvermittler-Verordnung, die seit Mai 2007 die Leitlinien für die Beratung von Versicherten regelt, anpassen will. Der entsprechende Entwurf sah unter anderem die Begrenzung der Nachhaftung auf fünf Jahre vor. Das heißt: Hätte ein Vermittler seine Berufshaftpflichtversicherung gekündigt, hätte sein Haftpflichtschutz für weitere fünf Jahre nach Vertragsende bestanden. Nach diesen fünf Jahren hätte der Vermittler selbst für eine Falschberatung haften müssen.
Der überarbeitete Entwurf zur Änderung der Versicherungsvermittler-Verordnung liegt noch nicht vor. Bevor er in Kraft tritt muss er noch vom Bundesrat durchgewunken werden. „Hier rechnen wir aber nicht damit, dass der Bundesrat die unbefristete Nachhaftung noch torpedieren wird“, so Rottenbacher.
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Der überarbeitete Entwurf zur Änderung der Versicherungsvermittler-Verordnung liegt noch nicht vor. Bevor er in Kraft tritt muss er noch vom Bundesrat durchgewunken werden. „Hier rechnen wir aber nicht damit, dass der Bundesrat die unbefristete Nachhaftung noch torpedieren wird“, so Rottenbacher.
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