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Börse-Stuttgart-Chef kritisiert Mifid II „Esma will gute Absichten der Mifid ins Gegenteil verkehren“

Im Juni kommt der erste Teil der technischen Standards von Mifid II an die Öffentlichkeit. Die europäische Finanzaufsicht Esma, die die Details der Richtlinie ausarbeiten soll, legt die endgültigen Pläne in einigen Wochen vor. Durch die beiden Konsultationsverfahren sind bereits einige Informationen über die geplante Richtlinie durchgesickert und sorgen bei einigen Marktteilnehmern für Kopfzerbrechen. Wie zum Beispiel bei Christoph Boschan, Geschäftsführer der Börse Stuttgart.

Die Pläne der Esma kollidieren „dramatisch“ mit der Entscheidung des deutschen Gesetzgebers, sich im Börsenwesen eine föderale Struktur zu geben, sagt Boschan im Gespräch mit der Börsen-Zeitung. Denn in Deutschland agieren Börsen als Landesbehörden in Selbstverwaltung. „Jetzt werden auf europäischer Ebene technische Standards erlassen, die bis in kleinste Details der Marktordnung hineinwirken. Damit wird eine Urentscheidung des deutschen Gesetzgebers komplett ad absurdum geführt", kritisiert der Börsen-Chef. 

Und warum wendet sich der deutsche Börsen-Vertreter nicht direkt an die EU? Geht nicht, meint Boschan. Denn die Interessen der deutschen Börsen werden von der Bafin vertreten - „einer Behörde, die sehr engagiert ist, aber eben keine Zuständigkeit für uns hat".

Der europäische Gesetzgeber behebe in der Mifid II nur die Defizite, die er zu Beginn des Jahrtausends selbst geschaffen habe, ist Boschan überzeugt. Doch anstatt punktuell nachzubessern, sollte er den Handel wieder komplett an die regulierten Börsen zurückholen. 

„Oft besteht die Gefahr, dass sich die guten Absichten der Mifid bei der Umsetzung durch die ESMA in das Gegenteil verkehren", so Boschan weiter. Er kritisiert die Auffassung der Esma, dass Börsen die Anzahl der Market-Maker nicht begrenzen darf. Das Modell, bei der designierte Betreuer sich exklusiv um die Aktien eines kleinen oder mittelständischen Unternehmens kümmern und Anlegern bei Bedarf Liquidität zur Verfügung stellen, habe sich aber in Deutschland bewährt, so der Börsen-Experte. Es wäre nicht sinnvoll, diese Verpflichtung für ein bestimmtes Wertpapier gleichzeitig auf mehrere Firmen zu übertragen.

„Insofern kommt es entscheidend darauf an, dass Esma bei der endgültigen Formulierung der Mifid-Durchführungsbestimmungen nicht Äpfel mit Birnen vergleicht und die Besonderheiten des bestehenden und bewährten Marktmodells angemessen berücksichtigt", fordert Boschan.

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