LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Lesedauer: 3 Minuten

Bonusregulierung 2017 Welchen 3.000 Finanzdienstleistern und Mitarbeitern der neue Boni-Deckel droht

Die europäische Bankenaufsicht EBA hat im Dezember Leitlinien herausgegeben, die die Vergütung im Finanzsektor neu regulieren.

Die bisherige Regelung: Lediglich große Banken ab einer Bilanzsumme von 15 Milliarden Euro müssen ihren Risikoträgern variable Vergütung über einen längeren Zeitraum verteilt auszahlen. Einen Anteil von mindestens 40 Prozent der Boni erhalten Risikoträger über mindestens drei Jahre verteilt. Für kleinere Institute gelten Sonderregelungen. Bonusbeträge von unter 50.000 Euro können unabhängig von der Größe des Instituts auch ohne Zeitverzögerung ausgezahlt werden. Das sieht die deutsche Institutsvergütungsverordnung vor.

Diese Regeln sollen jetzt verschärft werden. Bereits im vergangenen März hatte die europäische Bankenaufsicht EBA die Vergütungsleitlinien überarbeitet und ein erstes Konsultationspapier veröffentlicht, das eine Neuregelung in Aussicht stellte. Ende Dezember folgte eine Neuauflage.

Die neuen EBA-Guidelines, die die Bundesregierung bis zum 1. Januar 2017 in deutsches Recht umsetzen soll, umfassen alle Banken, auch kleinere Institute, sowie Asset Manager, die als Teil eines aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreises eines bedeutenden Instituts von der Bafin reguliert werden.

In der Debatte rund um neue europäische Bonusregeln geht es um zwei zentrale Fragen:
  1. Welche der betroffenen Unternehmen müssen welche Regelungen in welchem Umfang umsetzen?
  2. Für welche Unternehmen werden die neuen Bonusregeln gelten? Werden kleinere Institute wie etwa unabhängige Vermögensverwalter nach Paragraf 32 KWG ausgeklammert?
Rund 3.000 Rechtseinheiten aus dem deutschen Finanzsektor werden betroffen sein, hat die Beratungsgesellschaft HKP ermittelt: Neben den bei der Bafin gelisteten unter die Neuordnung fallen. Damit sind ebenso wie alle Bankinstitute, Volksbanken und Sparkassen nach Recherche von DAS INVESTMENT auch kleinere Vermögensverwaltungen betroffen. Und auch Niederlassungen von Banken aus Nicht-EU-Ländern müssen bei Bonus-Zahlungen zukünftig aufpassen.