Branchenkenner kommentieren den FinVermV-Entwurf „Das dürfte vor allem Strukturvertriebe freuen“
"Das Beste am FinVermV-Entwurf ist das, was fehlt"
Sebastian Grabmaier, JDC: "Das Beste am jetzt vorliegenden FinVermV-Entwurf ist das, was nicht darin steht. Entgegen dem aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD ist eine Aufsicht der gewerblichen Investmentvermittler durch die Bafin bisher nicht vorgesehen. Auch die strengen Regelungen zur Zulässigkeit von Zuwendungen werden nicht weiter verschärft. Beides ist sinnvoll und ausdrücklich begrüßenswert.
1.200% Rendite in 20 Jahren?
Allerdings hat es die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht für Telefongespräche mit Kunden in den Referentenentwurf geschafft. Dies wird für Vermittler einen weiteren, hohen Aufwand darstellen. Ein Kundennutzen steht dem dabei kaum entgegen: Da in der Paragraf-34f-Vermittlung Wertpapierorders stets nur schriftlich und mit Kundenunterschrift erteilt werden, wäre die schriftliche Dokumentation unserer Ansicht nach eigentlich ausreichend. Zumal persönliche Gespräche vor Ort auch weiterhin nicht aufzeichnungspflichtig sind."