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Aktualisiert am 28.01.2020 - 11:32 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 4 Minuten

Brem Neff & Partner: „In einem halben Jahr ist unser Haftungsdach kostendeckend“

Felix Brem, BN & Partner Group
Felix Brem, BN & Partner Group

DAS INVESTMENT.com: Sind Kunden in der Finanzkrise empfindlicher, was die Gebühren von Vermögensverwaltern angeht? Brem: Ja, da ist Aufklärungsarbeit gefordert. Der Kunde muss verstehen, dass auch ein guter Finanzberater – ähnlich wie ein guter Rechtsanwalt – Geld kostet. Wenn ein Kunde sagt, ein Prozent Gebühr vom verwalteten Vermögen ist schon viel Geld, dann müssen wir ihm erklären, dass es ihn im Grunde genommen nicht teurer kommt im Vergleich zu dem, was ihm eine Bank für die Vermögensverwaltung abknöpft. Das realisieren viele nicht, da sie ihre Bankabrechnungen nicht nachprüfen. DAS INVESTMENT.com: Was halten Sie von den Regulierungsplänen zur Finanzberatung? Brem: Ich finde es schade, dass die Aufsichtsbehörden immer noch viel zu sehr über die Produkte regulieren wollen anstelle über die Qualifikation der Finanzberater zu gehen. Wenn jemand 20.000 Euro für eine erstklassige Ausbildung zum Beispiel zum zertifizierten Finanzplaner CFP aufwendet, kann man davon ausgehen, dass er weiß, was er tut. Die Mindestqualifikation darf in der Finanzberatung ruhig höher angesetzt werden als bei der bereits regulierten Versicherungsvermittlung. Warum soll die IHK dort nicht mehr Branche zusammenarbeiten und einen neuen Standard entwickeln? Ich bin sicher, dass diejenigen, die ernsthaft in der Branche agieren, sich dem nicht verweigern. Ich glaube, die Politik hat Probleme die vielen Berater in dem stark segmentierten Markt zu unterscheiden und richtig zu bewerten. Schon dass vier Ministerien bei der Versicherungsvermittler-Richtlinie beteiligt waren und dass die Mifid zwei große Gesetzeskomplexe umfasst, die nicht miteinander korrespondieren, zeigt, dass die Politik überfordert ist. DAS INVESTMENT.com: Noch ist offen, ob der Vertrieb von Investmentfonds, der bislang nur wenig reguliert ist, künftig ebenfalls über eine Lizenz nach dem Kreditwesengesetz erfolgen muss. Brem: Es gibt in Brüssel einen klaren Trend, die auf nationaler Ebene noch bestehenden Ausnahmeregelungen zu kappen. Das wird kommen - nicht in den nächsten 12 Monaten, aber auch nicht erst in 10 Jahren. Ich bin sicher, dass die Investmentfonds nicht über die IHK-Schiene mit dem Gewerberecht reguliert werden. Es ist sinnvoller, auch aus Behördensicht, dies über die KWG-Zulassung vorzunehmen. Allerdings muss man wohl über verschiedene Abstufungen der Lizenz nachdenken. Ich könnte mir vorstellen, dass man einen Mittelweg zwischen KWG und Gewerbeordnung findet. Zum Beispiel könnte man die Anlageberatung KWG-pflichtig machen, den Prüfungsaufwand aber erleichtern. DAS INVESTMENT.com: Davon würden die Haftungsdach-Betreiber profitieren. Da viele noch nicht kostendeckend arbeiten, könnten sie so ihr Geschäft ausweiten. Brem: Das tun wir ja bereits. Wir haben lange missioniert, das müssen wir nun nicht mehr, Haftungsdächer sind am Markt etabliert. Derzeit haben wir 126 Tied agents angebunden und arbeiten, zugegeben, noch nicht kostendeckend. Dafür brauchen wir noch etwa ein halbes Jahr. Das ist im Übrigen eher eine Volumen- als eine Stückzahlfrage. Ab 600 bis 700 Millionen Euro verwalteten Vermögen sind wir kostendeckend, ab einer Milliarde beginnt, es Spaß zu machen. Generell suchen wir Anlageberater oder Unternehmen mit einem verwalteten Vermögen zwischen 5 und 30 Millionen Euro.

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