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in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 1 Minute

Brexit-Schlupfloch So rettet Mifid II Londons Banken

In der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II ist unter anderem der Zugang zur EU für ausländische Institute geregelt. Die Börsen-Zeitung zitiert den J.-P.-Morgan-Analyst Kian Abouhossein, der in seinem Research-Bericht "Global Investment Banks" auf die Möglichkeit hinweist, wie die Banken ihr Geschäft mit der EU weiterhin von London aus werden betreiben können. 

Derzeit nutzen die in Großbritannien niedergelassenen Banken für ihr Europa-Geschäft den sogenannten EU-Pass. Sollte dieser im Zuge des Brexits wegfallen, dürften Mifid-II-Artikel 46 und 47 den Banken einen Zugang zur EU verschaffen.

„Diese Passagen in Mifid II bieten einen Weg für in Großbritannien basierte, nicht aus der EU stammende Investmentbanken, weiterhin quasi wie mit einem "EU-Pass" auf dem Kontinent tätig zu sein, indem Großbritannien von der EU als "Drittstaat" anerkannt wird“, zitiert die Börsen-Zeitung den Analysten. Artikel 46 zufolge müssten diese Institute dann keine Niederlassung in einem EU-Land unterhalten. 

Zu früh sollten sich britische Finanzinstitute allerdings nicht freuen. Denn nach Abouhosseins Einschätzung besteht die Gefahr, dass die entsprechenden Artikel von Mifid II noch geändert werden. Sollte dies eintreten, würden sich die Investmentbanken auf Alternativen zu London wie Frankfurt, Paris oder Madrid stürzen, ist der Experte überzeugt. 

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