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Britischer EU-Austritt Das ändert sich nach einem Brexit im europäischen Fondsvertrieb

in MärkteLesedauer: 3 Minuten
Fällt infolge des Brexit-Votums bei UK-Fonds der EU-Pass weg?

Der gestrige Austrittsentscheid der britischen Bürger habe zwar Einfluss auf die britische Fondsindustrie – jedoch keinen unmittelbaren. Im Vertrieb der in UK beheimateten Fonds werde sich erst einmal nichts ändern, gibt ein Sprecher des deutschen Fondsverbands BVI eine Einschätzung gegenüber DAS INVESTMENT.

Laut Artikel 50 des EU-Vertrags von Lissabon behalten die EU-Verträge nach Mitteilung eines Staates über einen Austritt zwei Jahre lang ihre Gültigkeit. So lange gelten auch für britische Asset Manager noch die europäischen Passporting-Regeln: Fonds, die in einem EU-Land aufgelegt werden, sind nach gemeinsam festgelegten Regelungen konzipiert. Auf diese Weise können sie, ohne jeweils neue aufwendige Billigungsverfahren durchlaufen zu müssen, Vertriebszulassungen auch in anderen EU-Staaten erhalten.

Das EU-einheitliche Passporting für in Großbritannien beheimatete Fonds steht mit einem Ausscheiden des Landes jedoch auf der Kippe. Über die britischen Beziehungen zur Europäischen Union muss auf vielerlei, unter anderem auf dieser Ebene neu verhandelt werden.
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