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BU-Frage des Monats: Wie versichert man Beamte?

Foto: Fotolia
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Von Holger Timmermann

Bevor man diese Frage beantworten kann, ist es notwendig sich erst einmal mit den Begriffen der Dienstunfähigkeit vertraut zu machen. Beginnen möchte ich mit der allgemeinen Dienstunfähigkeit, die in Paragraf 42 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) bei Beamten auf Lebenszeit den Ruhestand vorsieht, wenn der Beamte wegen eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist. 

Findet eine Versetzung in den Ruhestand statt, beträgt die Mindestversorgung (abhängig von den anrechenbaren Dienstjahren und dem zugrunde liegenden Faktor) bei Ledigen 1.371 Euro und bei Verheirateten 1.445 Euro. Die Lücke zum letzten Nettogehalt ist groß und somit besteht hier eine echte Versorgungslücke, die nur privat geschlossen werden kann.

Beamte auf Widerruf haben keine Ansprüche

Beamte auf Widerruf befinden sich noch in der Ausbildung und haben wegen einer Wartezeit von fünf Jahren gar keine Versorgungsansprüche gegenüber ihrem Dienstherren – den Dienstunfall einmal ausgenommen. Im Leistungsfall kommt es zur Entlassung des Beamten auf Widerruf und zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

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Ähnlich ist auch die Versorgung der Beamten auf Probe geregelt, die nur bei einem Dienstunfall ein Ruhegehalt erhalten. Ansonsten werden sie entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Hier gilt auch die Wartezeit von fünf Jahren.

Für Polizisten & Co. gelten Sonderregeln


Um die ganze Sache noch ein wenig komplizierter zu machen, kommen jetzt noch die speziellen Dienstunfähigkeitsklauseln für Vollzugsbeamte wie Bundesgrenzschützer, Polizisten, Feuerwehrleute und Justizbeamte dazu. Hier ist es wichtig, dass neben der allgemeinen Dienstunfähigkeitsklausel auch noch eine spezielle berufsbezogene Definition in den Versicherungsbedingungen hinterlegt ist.

Das ist notwendig, da bei der Ausübung der jeweiligen Berufe ein erhöhtes Risiko besteht, das auch mit besonderen gesundheitlichen Anforderungen verbunden ist. Und dieses Risiko ist im Rahmen der allgemeinen Dienstunfähigkeit nicht mitversichert. Wem dies alles noch nicht weit genug geht, der kann sich auch noch mit den besonderen Vereinbarungen für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit auseinandersetzen.

Ist der passende Status erst einmal festgestellt, und die entsprechende Ziel- beziehungsweise Berufsgruppe gefunden, kommen jetzt die Besonderheiten der auf Beamte des öffentlichen Dienstes spezialisierten Lebensversicherer dazu. Angefangen von besonderen Fragebögen die sich mit der Angemessenheit der Gesamtversorgung (Besoldungsgruppen, Besoldungsstufen, Grundgehälter und Familienzuschlägen) beschäftigen bis hin zu Endalterbegrenzungen und Fristen im Leistungsfall – der Berater hat hier reichlich zu tun.

Wer angefangen vom Online-DU-Datenerfassungsbogen bis hin zu den zehn wichtigsten DU-Fragen und -Antworten einmal einen inhaltlichen, softwareunterstützten DU-Beratungsprozess live mit erleben möchte, ist eingeladen zum nächsten BU/DU-Webinar mit Holger Timmermann am 1. Dezember 2010 von 9.30 bis 10.15 h. Zur Onlineanmeldung geht’s hier.

Holger Timmermann hat mit dem gesellschaftsunabhängigen HT-Maklerservice bereits vor mehr als 10 Jahren begonnen, Versicherungen beim Produktmanagement in den Bereichen BU und der privaten Altersversorgung zu beraten. In seine BU-Analysesoftware fließen die Antworten von 38 BU-Versicherern zu 60 Berater- und Endkunden-relevanten BU-Fragen. Die so erhaltenen Ergebnisse münden in BU-Empfehlungen in 23 Kategorien beziehungsweise Zielgruppen.

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