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BU-Grad, vorvertragliche Anzeigepflicht & Co. GDV nennt häufigste Gründe für abgelehnte BUs

Ein Mann krümmt sich vor Schmerzen: Einer der häufigsten Gründe für Versicherer, einen BU-Antrag abzulehnen, ist die Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflicht.
Ein Mann krümmt sich vor Schmerzen: Einer der häufigsten Gründe für Versicherer, einen BU-Antrag abzulehnen, ist die Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflicht. | Foto: Pexels

Die Leistungsquote in der Berufsunfähigkeitsversicherung hat sich 2018 leicht verbessert. Insgesamt wurden 80 Prozent aller Anträge bewilligt, nach 79 Prozent ein Jahr zuvor. Das zeigt die jährliche Umfrage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unter seinen Mitgliedsunternehmen.

Gutachten sind die Ausnahme – und nützen meist den Versicherten

Wie aus den Zahlen ebenfalls hervorgeht, prüfen die Versicherer die Anträge fast immer allein anhand der vorhandenen Unterlagen, wie beispielsweise den ärztlichen Attesten. In nur sechs Prozent der Fälle hatten die Unternehmen 2018 zusätzlich ein neutrales Gutachten für die Leistungsprüfung erstellen lassen. Vor allem bei komplexen Fällen kann eine fachärztliche Beurteilung dazu erforderlich sein, wie sich der Gesundheitszustand des Versicherten auf die Arbeitsfähigkeit auswirkt. Mit 63 Prozent fallen die Gutachten in den meisten Fällen positiv für die Versicherten aus.

Lehnen Versicherer einen Leistungsantrag ab, dann zumeist deshalb, weil der Versicherte noch mindestens zu 50 Prozent seinem zuletzt ausgeübten Beruf nachgehen kann. Das war 2018 in fast der Hälfte aller Ablehnungen der Grund (siehe Grafik).

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Quelle: GDV

Bei 13 Prozent hatten Antragsteller im Laufe des Verfahrens nicht mehr auf die Ansprache des Versicherers reagiert – etwa weil es ihnen wieder besser ging. Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht war in 14 Prozent der Ablehnungen die Ursache. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Versicherter berufsunfähig wird aufgrund einer Erkrankung, die ihm bei Abschluss des Vertrages schon bekannt war – er diese aber nicht angegeben hat.

Bearbeitungszeit gesunken

Im Schnitt lagen 2018 zwischen Antragsstellung und Entscheidung des Versicherers 106 Tage, vier weniger als ein Jahr zuvor. Die meiste Zeit verstreicht, weil medizinische Beurteilungen eingeholt werden müssen oder der Antragsteller erst alle erforderlichen Unterlagen sammeln muss. Für die eigentliche Entscheidung benötigten die Versicherer 2018 im Durchschnitt nur neun Tage – einen weniger als 2017.



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