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Von in NewsLesedauer: 4 Minuten
Apothekerin berät Kundin: Wer berufsunfähig wird, hat zu Beginn oftmals hohe Kosten, zum Beispiel durch Medikamente.
Apothekerin berät Kundin: Wer berufsunfähig wird, hat zu Beginn oftmals hohe Kosten, zum Beispiel durch Medikamente. | Foto: imago images/Westend61
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Die Baloise (früher Basler) Versicherung wagt sich im kleinen Update im Januar 2023 an eine neue Sache: Einmalzahlung einer großen Summe von bis zu drei Jahresrenten im BU-Leistungsfall. Man geht also etwas in die Richtung einer Dread-Disease-Versicherung, aber mit Leistungsauslöser Berufsunfähigkeit (BU).

Hohe Kosten zu Beginn einer BU

Die grundsätzliche Idee dahinter finden wir gar nicht so schlecht. Wird man berufsunfähig, hat man zu Beginn vielleicht hohe Kosten durch Medikamente, einen laufenden Immobilienkredit, oder vielleicht muss der Lebenspartner etwas kürzertreten, um auf die Kinder aufzupassen. Gründe gibt es viele und über zu viel Geld hat sich noch niemand beklagt. Oder das Kapital kann einfach angelegt werden für die eigene private Altersvorsorge oder um das eigene Immobiliendarlehen zu tilgen.

Grundsätzlich sind die Einmalzahlungen in der BU-Versicherung nichts komplett Neues. Teilweise haben sie schon Einzug gehalten bei manchen Gesellschaften beziehungsweise Tarifvarianten. Aber in der Regel sind diese recht stark gedeckelt.

Die Baloise aber geht nun einen neuen Weg. Denn der Versicherer bietet jetzt bis zu drei Jahresrenten als Einmalzahlung an. Es gibt hierbei aber eine Grenze. In der Tarifvariante Cash+1 ist das maximal eine Jahresrente oder 90.000 Euro. Es darf also maximal eine BU-Rente von 7.500 Euro monatlich abgesichert werden. Bei Cash+3 sind es drei Jahresrenten, aber maximal 72.000 Euro, was eine monatliche BU-Rente von 2.000 Euro ergibt. Die gesamte Auszahlung wäre übrigens steuerfrei.

Dreifache BU-Rente bis zum 50. Lebensjahr

Durch die Dynamik der Beiträge bei der Baloise Versicherung steigt nicht nur die Höhe der BU-Rente, sondern auch die abgesicherte Summe bei Cash+, bis zum jeweiligen Deckel von 90.000 respektive 72.000 Euro. Bei Cash+3 gibt es aber nur bis zum 50. Lebensjahr das Dreifache an BU-Rente. Danach verringert sich die Auszahlung auf eine einmalige Jahresrente.

Zudem fällt noch die rückwirkende Rentenzahlung für die versicherte Person an. Der Leistungsfall in der BU-Versicherung zieht sich ja meistens etwas hin, und der Prognosezeitraum von sechs Monaten muss auch erfüllt sein. Nach Anerkenntnis durch den Versicherer gibt es rückwirkend auf einen Schlag die Rente für die Zeit, seit der die Person berufsunfähig ist. Somit können sich Versicherte in Ruhe auf die Genesung konzentrieren.

 

 

Auch Psyche abgedeckt

Es gibt übrigens keine Einschränkung wegen bestimmter Krankheiten. Cash+ leistet bei allen Krankheitsbildern, durch welche der Leistungsfall eingetreten ist. Es sind also nicht nur Unfälle abgedeckt – wie bei manchen Mitbewerbern –, sondern alle Erkrankungen, einschließlich der Psyche. Der Versicherte muss lediglich zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sein.

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Cash+ kann jeder BU-Kunde der Baloise vereinbaren, es gibt keine Einschränkungen. Dieser Baustein eignet sich vor allem auch dann, wenn die maximale Rentenhöhe in der BU-Versicherung schon erreicht wurde und man eigentlich noch etwas mehr absichern möchte. Oder auch für Eltern, die frühzeitig an die Schüler-BU-Versicherung gedacht haben.

Zudem hat die Baloise noch weitere kleine Verbesserungen eingebaut. Die imposanteste ist sicherlich die Anhebung der ärztlichen Untersuchungsgrenze von 2.500 auf 3.000 Euro. Somit können bis zu 3.000 Euro ohne ärztliche Untersu chung abgesichert werden, es genügt die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag. Das gilt allerdings nur bei einem Eintrittsalter von höchsten 44 Jahren. Schließt man die Versicherung im Alter von 45 bis 55 Jahren ab, beträgt diese Summe lediglich 2.000 Euro.

Verbesserte Regelung bei Verkehrsverstößen

Eine weitere Verbesserung betrifft die Regelung bei Verkehrsverstößen. Dort geht die Baloise zwar nicht so weit wie manch andere Versicherer, welche Vorsatz im Straßenverkehr mitversichern, sondern sie macht zugunsten des Versichertenkollektivs einen Spagat. So ist Vorsatz im Straßenverkehr schon versichert, aber nicht bei:

  • Alkohol-, Drogen- und Medikamentenmissbrauch,
  • Fahren ohne Führerschein,
  • unbefugtem Gebrauch eines Fahrzeugs,
  • Nötigung,
  • verbotenen Kraftfahrzeugrennen oder
  • Straftaten nach Paragraf 315 b Strafgesetzbuch (gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr).

Fazit

Mit Cash+ verfolgt die Baloise einen interessanten Ansatz, bei dem man gespannt sein darf, wie sich dieser durchsetzt und ob es Nachahmer gibt. Wir stellen diesen Ansatz unseren Interessenten auf jeden Fall vor und sind selbst gespannt, wie diese Variante ankommt.

>> Einen weiteren Beitrag von Tobias Bierl aus der Produkt-Check-Serie findest du hier.

>> Was die besten BU-Versicherungen leisten und was sie kosten, erfährst du hier.


Über den Autor:

Tobias Bierl ist Finanzberater, Versicherungsmakler und Geschäftsführer der Finanzberatung Bierl.

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