Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren

BU: So dreist gehen einige Versicherungsvertreter auf Kundenfang "Schmeißen Sie den Berater hochkant aus der Wohnung"

Von in VersicherungenLesedauer: 2 Minuten

Seite 2 / 3

Wie ist das möglich?

Dass sich die Aufnahmekriterien in einer so kurzen Zeit ändern sei extrem unwahrscheinlich, meint Bierl. Er geht vielmehr davon aus, dass der Versicherungsvertreter seiner Kundin riet, die früheren Erkrankungen zu verschweigen.

Kein Einzelfall. Viele Versicherungsvertreter behaupten, dass wenn der Person nichts mehr fehlt, sie dies auch nicht angeben muss, schreibt Bierl. Damit werben die Vertreter um neue Kunden, denen sie günstige Tarife ohne Ausschlüsse vermitteln. Was sie dabei aber verschweigen ist, dass es sich bei fehlenden oder falschen Angaben um vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung handelt. Kommt es tatsächlich zur Berufsunfähigkeit, beruft sich die Versicherung auf diese Falschangaben und muss nicht zahlen.

PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Tipps der Redaktion