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BU-Test der Stiftung Warentest Makler Matthias Helberg: „Wichtige BU-Bedingungen in Finanztest unberücksichtigt“

Versicherungsmakler Matthias Helberg
Versicherungsmakler Matthias Helberg
Cover der Finanztest 7/2017; Quelle: Stiftung Warentest

„Was viele Branchenkenner nicht mehr für möglich hielten: Bei Stiftung Warentest hat man dazu gelernt“, kommentiert Matthias Helberg den neuen Test von Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) durch die Finanztest-Redaktion. „Ich zähle wohl zu den schärfsten Kritikern“, so der Versicherungsmakler und Branchen-Blogger aus Osnabrück. „Umso erfreuter sehe ich jetzt, dass Stiftung Warentest es auch besser machen kann.“

In dem aktuellen Test der Stiftung Warentest erhalten 31 der insgesamt 74 untersuchten BU-Angebote das Qualitätsurteil „sehr gut“. Weitere 34 Policen erhalten ein „gut“. Für sieben Versicherungen gab es ein „befriedigend“ und für eine die Note „ausreichend“. In die Gesamtnote eingeflossen sind jeweils die Versicherungsbedingungen mit einem Gewicht von 75 Prozent sowie die Antragsformulare mit einem Gewicht von 25 Prozent.

Wichtige Bedingungen bleiben unberücksichtigt

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Im Vergleich zu den BU-Tests in den Jahren 2013 und 2015 wurde das Test-Design in diesem Jahr „etwas verfeinert“, lobt Helberg die „Qualitätsverbesserung bei den Aussagen zur Berufsunfähigkeitsversicherung“. Denn: „Für den aktuellen Test wurden unter anderem mehr Kriterien als früher betrachtet.“ Doch: „Viele andere, möglicherweise entscheidende, Versicherungsbedingungen bleiben allerdings nach wie vor unberücksichtigt.“

Helberg nennt folgende „Beispiele für nicht berücksichtigte Kriterien im BU Test 2017:

  • Verzichtet der Tarif auf eine abstrakte Verweisung auch bei Schülern, Studenten, Azubis und Hausfrauen / -Männern?
  • Gilt der Verzicht auf die abstrakte Verweisung nur in der ersten Prüfung auf Berufsunfähigkeit, oder auch bei den später anschließenden Nachprüfungen?
  • Welche zusätzlichen Anforderungen werden hinsichtlich der Pflicht zur Umorganisation in den Betrieben von Selbstständigen und Freiberuflern gestellt?
  • Verzichtet der Tarif auch auf die konkrete Verweisung? Ist zumindest bei Anwendung der konkreten Verweisung die bisherige Lebensstellung genauer definiert?
  • Wenn ein Tarif eine Leistung bereits bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit verspricht: Für welchen maximalen Zeitraum? Ist gleichzeitig auch ein Antrag wegen Berufsunfähigkeit zu stellen?
  • Ob und mit welchen potentiellen Stolpersteinen eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler oder Studenten angeboten wird? Immerhin rät Stiftung Warentest ja selber, einen Vertrag möglichst früh abzuschließen.
  • Gibt es spezielle Berufsunfähigkeitsversicherungs-Klauseln für Berufe wie Ärzte, Flugbegleiter, oder Polizisten?
  • Welche Mitwirkungspflichten gibt es durch Arztanordnungsklauseln im Leistungsfall? Ist beispielsweise die Einhaltung einer Diät eine Pflicht?
  • Gibt der Versicherer während der Leistungsprüfung von sich aus verpflichtend innerhalb festgelegter Zeitintervalle Informationen über den Stand der Dinge an den Versicherungsnehmer?
  • Verzichtet der Versicherer auf sein Recht zur Erhöhung der garantierten Beiträge, wenn sich der Leistungsbedarf nach Paragraf 163 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ändert?
  • Ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn die Berufsunfähigkeit eintritt durch innere Unruhen, Kriegsereignisse, durch den Einsatz von ABC-Stoffen, durch radioaktive Verstrahlung im Beruf oder bei Atomkraftunfällen, der Teilnahme an Wettrennen, an Luftfahrten, beim Klettern – oder greifen hier Ausschlüsse?
  • Gilt der Versicherungsschutz auch dann, wenn die Berufsunfähigkeit durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Verkehrsdelikte verursacht wird?
  • Gibt es besondere Klauseln hinsichtlich des Übergangs vom Krankentagegeld Privat Versicherter zur Berufsunfähigkeitsrente?
  • Gibt es andere Staffelregelungen als den Standard „100% BU-Rente ab 50% Berufsunfähigkeit“?
  • Ist die Vereinbarung einer Karenzzeit möglich?
  • Gibt es eine Option, bei einem Wechsel in einen risikoärmeren Beruf die Berufsgruppe zu überprüfen und damit die Beitragshöhe zu reduzieren?
  • Bleibt nach einem temporären Leistungsfall die durch die Leistungsdynamik erreichte BU-Rentenhöhe weiterhin versichert?
  • Bietet der Tarif das Recht auf eine möglichst lange währende und in der Höhe möglichst großzügige Dynamisierung von Beitrag und Leistung (Beitragsdynamik)?“

Helberg betont: „Auswahl und Wertung solcher Kriterien wirken sich unmittelbar auf das Ranking, also die Reihenfolge in Tests, aus. Schon kleinere Änderungen (auch im Verborgenen) können zu anderen Ergebnissen führen.“

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