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BU trotz Vorerkankung: Wie Makler ihre Kunden doch versichert bekommen

Lesedauer: 6 Minuten
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Sind sie schwer oder kommen mehrere zusammen, sind die Chancen für Kunden minimal, eine Police zu bekommen. Bei leichteren Leiden wie Heuschnupfen, Wirbelsäulenproblemen oder Tinnitus gibt es in der Regel eine Ausschlussklausel, bei Bluthochdruckpatienten oder Rauchern einen Aufschlag auf den Beitrag.

Viele Krankheiten – kein Vertrag


Das verunsichert – und zwar nicht nur die Kunden. „Makler haben hier oft folgendes Problem: Sie möchten die BU-Versicherung verkaufen“, sagt Jana Meister, Fachanwältin für Versicherungsrecht bei der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte aus Berlin. „Dafür ist es aber besser, wenn nicht allzu viele oder schwere Krankheiten angegeben werden, sonst lehnt die Versicherungsgesellschaft ab. Andererseits muss der Makler aber umfassend und interessengerecht beraten, um nicht in die Haftungsfalle zu tappen.“ Und die ergibt sich schnell.

Zipperlein und Krankheiten bei der Antragstellung zu verschweigen kann Maklern den Kopf kosten. „Der Versicherer hat das Recht, auch Jahre später – bei der Anfechtung bei BU-Altverträgen sind es bis zu zehn Jahre – noch vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde bei den Gesundheitsfragen nicht ehrlich und vollständig geantwortet hat“, sagt Holger Timmermann. „Gibt es im BU-Leistungsfall kein Geld, ist die Loyalität des Kunden dahin und der Anwalt schnell bestellt“, so der BU-Fachmann und Makler weiter.

Also: „Alles angeben. Und damit den Versicherer im Rahmen der Risikoprüfung in den Vorgang bei Antragstellung mit einbeziehen“, so Timmermann. „Lieber sich am Anfang eine Gelbe Karte einfangen als nachher die Rote gezeigt bekommen.“ Das Problem: Einen Antrag zu stellen und eine Ablehnung zu kassieren, ist für die potenziellen Kunden schlecht. Ihre Daten wandern direkt in ein zentrales Register, die Sonderwagnisdatei, auf die die Versicherer Zugriff haben.

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