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BU trotz Vorerkankung: Wie Makler ihre Kunden doch versichert bekommen

Lesedauer: 6 Minuten
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Bei ihr bekommen die Versicherten eine Einmalzahlung, wenn sie eine Krankheit bekommen, die im Katalog des Versicherers abgedeckt ist. Dazu gehören üblicherweise Krebs, Herzinfarkt & Co. Der Nachteil: Psychische Erkrankungen sind nicht oder nur unzureichend abgedeckt.

Die Grundfähigkeitsversicherung ist für Menschen gedacht, die wegen einer Krankheit oder nach einem Unfall bestimmte menschliche Grundfähigkeiten nicht mehr beherrschen. Wie gehen, hören, schmecken oder Auto fahren. In diesem Fall bekommen sie eine Rente. Der Nachteil all dieser Versicherungen ist aber, dass sie das Risiko Berufsunfähigkeit nicht so vollständig abdecken wie eine BU-Police.

Alternative Gruppenvertrag


Glück können Kunden haben, deren Arbeitgeber eine betriebliche Vorsorge anbietet. Denn bei einer Zusatzversicherung zur betrieblichen Altersvorsorge oder einem BU-Gruppenvertrag ist die Gesundheitsprüfung meist abgespeckt, weil sich die Risiken im Kollektiv ausgleichen.

 „Wenn jemand vor einem Jahr einen schweren Herzinfarkt hatte, wird ihm ein Gruppenvertrag natürlich nichts nutzen“, sagt Thomas Pollmer, Leiter des Produktmanagements bei der WWK. „Für jemanden, der aber nur starkes Übergewicht hat und ansonsten einigermaßen gesund ist, kann die Vereinfachung freilich von Vorteil sein.“ In vielen Fällen bestehen die Versicherungen bei Gruppenverträgen nur auf eine Dienstobliegenheitserklärung.

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Hier garantiert der Arbeitgeber, dass seine Mitarbeiter nicht berufsunfähig sind und innerhalb eines bestimmten Zeitraums – meist sind es zwei Jahre – nicht länger als zwei bis vier Wochen arbeitsunfähig waren. Nachteil dieser Variante ist, dass die BU-Rente meist gedeckelt ist. Bei der WWK greift bis zu einer Rente von 1.500 Euro die schlankere Gesundheitsprüfung. Mehr Spielraum gibt es oft bei größeren Unternehmen und wenn der Arbeitgeber die Verträge bezahlt.

Bei der Axa kann sie etwa bei bis zu 4.000 Euro liegen, wenn der Arbeitgeber für 100 Mitarbeiter einen Vertrag abschließt. Allerdings sind arbeitgeberfinanzierte Varianten nichts für Personen, die Wert auf Privatsphäre legen, meint Holger Timmermann. „Ihr Chef ist in diesem Fall Versicherungsnehmer. Das heißt, der ganze Schriftwechsel geht im Leistungsfall über ihn oder die Personalabteilung. Und dann kommt es nicht selten vor, dass die medizinischen Erkenntnisse auch intern etwa beim Karriereplan genutzt werden.“

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