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Von Aktualisiert am in Produkt-CheckLesedauer: 6 Minuten
Tobias Bierl
Tobias Bierl ist der Experte in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung bei DAS INVESTMENT. | Foto: Finanzberatung Bierl GmbH / Jessica Rollinger mit Canva
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Die Baloise hat ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ein Update spendiert. Dieses enthält endlich neue und kundenfreundliche Gesundheitsfragen.

Baloise hört auf die Vermittler

Grundsätzlich macht die Baloise eines richtig: Sie hört auf die Vermittler im Markt. Auch wir können unser Feedback immer einbringen. Sei es bei der technischen Ausgestaltung, den Tarifbedingungen oder auch den Gesundheitsfragen. Letztere kritisierten wir seit Jahren immer wieder. Dabei ging es primär ums Kundenvertrauen und nicht darum, dass die Gesundheitsfragen der früheren Basler Versicherung Schlupflöcher im Leistungsfall boten.

Frühere Gesundheitsfragen kamen nicht gut an

Kritisch zu sehen war insbesondere die offene Fragestellung im normalen Antrag für Personen ab 30 Jahren beziehungsweise generell über 2.000 Euro Absicherung im Fünfjahres-Abfragezeitraum. Sie lautete: „Bitte geben Sie auch Erkrankungen und Beschwerden unter den folgenden Punkten an, wenn Sie sich bis dato nicht in Behandlung, Beratung oder Untersuchung befunden haben.“

Nimmt man diese Fragestellung wörtlich, müssten auch die Rückenbeschwerden von vor drei Jahren angegeben haben, als man sich im eigenen Bett verlegte und für den halben Tag vielleicht eine Schmerztablette genommen hatte. So eine Fragestellung findet wenig Anklang bei unseren Kunden und manche haben sich bewusst gegen die Baloise entschieden.

 

Antragsfragen bei der Konkurrenz kundenfreundlicher

Wir stellen zudem auch einen starken Markttrend zu immer kundenfreundlichen Antragsfragen fest. Die Gothaer hat ihr Abfrageset komplett überarbeitet, aber auch die LV 1871 sowie die HDI stampften vor einigen Jahren diese offene Frage über fünf Jahre ein und beschränkten sich auf wenige Monate. 

Ebenso gab es untypischerweise bei der Baloise einen Zehn-Jahres-Abfragezeitraum für ärztliche Behandlungen aufgrund von Beschwerden und Erkrankungen des Immunsystems (recht weitläufiges Feld) sowie schweren Infektionen. Normal sind fünf Jahre.

Zu guter Letzt störte uns auch die Formulierung beim Krankenhausaufenthalt. Es wurde nicht unterschieden, ob die Behandlung stationär oder ambulant war. Verletzte man sich am Wochenende und der Hausarzt hatte keinen Dienst, musste der einstündige Aufenthalt in der Notaufnahme angegeben werden. 

Störender Begriff: Missempfindung

Zudem störte uns beim „Junge-Leute-Antrag“ für Personen unter 30 Jahre die Formulierung „Missempfindungen“, die wie Schmerzen bei den Gesundheitsfragen vom Antragssteller anzugeben waren. Ich frage mich: Was ist eine Missempfindung? Zählt dazu auch, dass man sich in letzter Zeit mal am Bein gekratzt hat. Denn aufgrund fehlender Klarstellung konnte das so ausgelegt werden. Dieser Begriff sollte also komplett raus, denn eigentlich verspricht dieser Antrag jeder Person bis 30 Jahre und 2.000 Euro maximaler Absicherung, unabhängig von der Berufsgruppe von vereinfachten Gesundheitsfragen zu profitieren.

Neue BU mit vielen Verbesserungen bei den Gesundheitsfragen

Auch dank unseres Inputs wurden nun fast so gut wie alle Wünsche von Seiten der Baloise umgesetzt, ohne jedoch das Kollektiv der Versicherten aus den Augen zu lassen. Beim normalen Antrag gibt es bei den neuen Gesundheitsfragen der Baloise-BU vier erhebliche Verbesserungen:

  • So gibt es keine Gesundheitsfrage mehr mit einem Abfragezeitraum von mehr als fünf Jahren. Dies gilt auch für Operationen, Krankenhaus- sowie Rehaaufenthalte. Damit ist die Baloise jetzt marktführend, zusammen mit der Nürnberger sowie Gothaer.
  • Krankenhausaufenthalte müssen nur noch angegeben werden, wenn diese mindestens eine Nacht dauerten. Das ist sauber und klar formuliert.
  • Die offene Fragestellung mit Erkrankungen und Beschwerden wurde von fünf Jahre auf sechs Monate reduziert. Sechs Monate sind ein Zeitraum, den man als normaler Versicherungsnehmer auch noch überblicken kann. Dies finden wir im Sinne des Kollektivs gut, denn wir bekommen nicht wenige Anfragen von Personen, die seit wenigen Wochen psychische oder auch Rückenbeschwerden haben und noch schnell eine BU-Versicherung abschließen möchten. Diese möglichen Erkrankungen (obwohl noch nicht ärztlich diagnostiziert) müssen angegeben werden.
  • Folgende Erkrankungen und Arztbesuche müssen nicht angegeben werden: Vorsorgeuntersuchungen ohne krankhaften Befund, zahnärztliche Behandlungen, akute und ausgeheilte Atemwegs-, Magen-, Darm-, Harnwegsinfekte, folgenlose Impfungen, folgenlose Blinddarmentfernungen, folgenlose Bänderdehnungen/-zerrungen. Letzteres finden wir sehr positiv, da Kunden die Sorge genommen wird wegen der fehlenden Angabe irgendeines kleinen Arztbesuchs kein Geld von der Versicherung zu erhalten.

Verbesserte Antragstellung auch für junge BU-Kunden

Der „Junge-Leute-Antrag“ wurde von Seiten der Baloise 2016 eingeführt und über die Jahre immer mehr verfeinert. Manche Mitbewerber zogen nach und bieten mittlerweile Ähnliches an. Auch bei uns erfreut sich der Antrag großer Beliebtheit, da bis vor kurzem die reguläre Gesundheitsprüfung doch bei weitem umfangreicher war. Jetzt gleicht sich die Baloise hier ein bisschen dem Markt an, es gibt aber weiterhin Vorteile für junge Personen. 

Bis auf die Frage nach Klinikaufenthalten sowie Drogenkonsum sind die Antragsfragen komplett auf drei Jahre reduziert worden. Im bisherigen Antrag für junge Leute gab es nur für bestimmte Erkrankungen und Arztbesuche eine verkürzte Gesundheitsprüfung von maximal drei Jahren. Ebenso müssen nun banale Vorsorgeuntersuchungen nicht mehr angegeben werden. 

 

Verlängerter Abfragezeitraum von Krankschreibungen

Bisher gab es einen Abfragezeitraum von zwölf Monaten bei Krankschreibungen mit einer Dauer von über zwei Wochen (gilt auch für schulische sowie studentische Tätigkeit). Dieser Zeitraum wurde auf die vergangenen zwei Jahre verlängert. In der Praxis dürfte diese kleine Verschlechterung aber keine Rolle spielen, da die Gründe von Krankschreibung von über zwei Wochen in der Regel eh abgefragt werden. Zudem spricht die Baloise von „zusammenhängend“ und nicht von insgesamt zwei Wochen.

Weiterhin gilt für beide Antragsarten, dass vorher eine (anonyme) Risikovoranfrage bei der Baloise gestellt werden kann. Die Risikoprüfung gehört im Marktvergleich zu den Besseren und wird eher ausgebaut als eingestampft (so wie es bei anderen Versicherern gefühlt der Fall ist). Weitere Veränderungen gab es nicht, aber das nächste Update wird schon Anfang 2024 erwartet.

Über den Autor: 

Tobias Bierl wurde 1984 geboren. Als ausgebildeter Versicherungsfachmann und Finanzanlagenfachmann gründete er mit seinem Bruder 2008 Stefan die Finanzberatung Bierl in Walderbach in der Oberpfalz. Als einer der Geschäftsführer liegt sein Schwerpunkt im Bereich Biometrie / Berufsunfähigkeitsversicherung. Bierl gewann 2019 den OMGV Makler-Award für den besten Blog / Content auf der Homepage und 2021 für die besten Kundenbewertungen.  

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