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BU-Versicherung „Der Fluch der billigen Beiträge“

BU-Experte Gerhard Pscherer: (Foto: Oliver Lepold)
BU-Experte Gerhard Pscherer: (Foto: Oliver Lepold)
Das Interview wurde uns freundlicherweise von Pfefferminzia.de zur Verfügung gestellt. Frage: Sie beklagen den Missbrauch der BU durch Versicherer, indem diese „strategische Leistungsverweigerung“ betreiben. Wie konnte es soweit kommen?

Gerhard Pscherer: Der Begriff wurde 2006 von Prof. Schwintowski von der Humboldt-Universität Berlin eingeführt. In der BU haben wir seit vielen Jahren einen Preiswettbewerb mit immer günstigeren Tarifen speziell für sogenannte risikoarme Berufe.

Wenn jahrelang Neuvertra?ge mit billigsten Beitra?gen und besten Bedingungen beworben und abgeschlossen werden, darf man sich nicht wundern, wenn sich das später rächt. Professor Schwintowski hat als erster bereits vor Jahren öffentlich vermutet, dass Versicherer mit besonders gu?nstigen Pra?mien ihre Fehlkalkulation mittels strategischer Leistungsverweigerung korrigieren.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Leistungsfalles in der BU?

Von wenigen Monaten bis mehrere Jahre ist alles möglich. Ich kenne einen Fall mit einer Querschnittslähmung – aus BU-Sicht ein klarer Fall – da hat sich in den ersten anderthalb Jahren inhaltlich nichts getan, obwohl Leistungspflicht von Anfang an gegeben war. Je billiger die Beiträge, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass die Kunden in ein System geraten, wo verzögert und manipuliert wird, scheibchenweise abgefragt wird, wo einfach kein Ergebnis in Sicht ist.

Das Problem – der Fluch der billigen Beiträge – dürfte sich noch weiter verschärfen, denn die vermeintlich risikoärmeren Berufe könnten sich in vielleicht zehn Jahren als gar nicht so risikoarm herausstellen. Zudem stehen die Lebensversicherungsunternehmen in der aktuellen finanziellen Repression mächtig unter (Kosten-)Druck. Das begünstigt solche Vorgehensweisen leider zusätzlich.

Aber mit Rechtsschutz können Kunden doch auch eine längere Auseinandersetzung durchstehen?

Ja, manchmal. Denn zum Beispiel bei Selbstständigen und Freiberuflern verweigert die Rechtsschutzversicherung oftmals die Deckung. Die Versicherten glauben, dass sich der private Vertrags-Rechtsschutz auch auf den privaten BU-Vertrag erstreckt. Manche Versicherer verlangen aber für Selbstständige einen gewerblichen Vertrags-Rechtschutz.

Ohne Rechtsschutzdeckung müssen Kunden in aller Regel 30.000 bis 35.000 Euro aufbringen, um durch mindestens zwei Instanzen zu klagen; das ist vielen nicht möglich. Das Problem mit dem Rechtsschutz ist vielen Maklern nicht klar, hier klappen in meinen Vorträgen regelmäßig die Kinnladen runter.

Sie haben angeregt, die Leistungsprüfung von den Versicherern auszulagern und einer neutralen Stelle – etwa dem Ombudsmann – zu übertragen. Wie hat die Branche darauf reagiert?


Ich habe als „Nestbeschmutzer“ einige Kritik geerntet und wurde in einem Fall von Weiterbildungsveranstaltungen ausgeschlossen. Das ist aber nicht weiter störend, denn es gibt eine Reihe erstklassiger Weiterbildungseinrichtungen wie zum Beispiel den MWV im München. Dort ist man auch offen für Stimmen, die Fehlentwicklungen in der Branche klar benennen und konstruktiv kritisieren. Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass man den Gedanken der Übertragung auf eine neutrale Instanz weiter verfolgen sollte. Ich selber entwickle aber keinen „missionarischen Eifer“.

Kann man denn eine systematische strategische Leistungsverweigerung einem Versicherer nachweisen?

Das ist extrem schwierig. Ich habe mich zum Beispiel auf BU-Weiterbildungsveranstaltungen mit Juristen großer BU-Versicherer unterhalten und sie gefragt, warum von dem neuen Fachwissen dieser Veranstaltungen auffallend wenig in den Leistungsabteilungen ankommt.

Dabei hat sich herausgestellt, dass es diesbezüglich kaum innerbetriebliche Kommunikationsprozesse gibt, mit der Folge, dass BU-Leistungsbearbeiter oft nicht über eine ausreichende Qualifikation auf aktuellem Stand verfügen. Ist das nun zum Beispiel ein Organisationsverschulden der Versicherer oder schon eine strategische Leistungsverweigerung? Unklar. Meiner Ansicht nach gibt es in einigen Fällen Anzeichen für ein System, aber es lässt sich nicht beweisen.

Sollten Makler demnach viel mehr auf die Leistungsbilanz der BU-Versicherer achten anstatt auf die Tarife?

Ja schon, aber Makler erhalten selten wirklich verlässliches Zahlenmaterial. Nach 30 Jahren Erfahrung in dieser Branche habe ich einen guten Überblick über besonders kundenfreundliche Anbieter. Auch aufgrund meiner positiven Erfahrungen in der BU-Leistungsabteilung der Bayerischen bin ich bei dieser gerne als Referent und Berater aufgetreten.

Wie spielte sich das in der BU-Leistungsabteilung der Bayerischen ab? Bevor ich für die aktuelle Roadshow der Bayerischen zugesagt habe, war ich mehrfach in deren Leistungsabteilung und habe mit den Mitarbeitern und der Führung gesprochen. Außerdem habe ich mich mit zahlreichen abgeschlossenen und laufenden BU-Fällen in stets anonymisierter Form beschäftigt. Alles war sehr sachgerecht und darüber hinaus mit gesundem Menschenverstand ausgeführt, was mich überzeugt hat. Eine Anfrage eines anderen Versicherers habe ich kurz zuvor abgelehnt, weil diese Punkte nicht erfüllt waren.

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