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Ärzte ja, Familien nein BU-Versicherung von Swiss Life im Produktcheck

Ärzte analysieren Röntgenbilder
Ärzte analysieren Röntgenbilder: Die neue BU-Versicherung der Swiss Life bietet einen interessanten Extra-Vorteil für Mediziner | Foto: Pressfoto/Freepik

Nur wenige Versicherungen sind so bekannt wie die Swiss Life, wenn es um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) geht. Im Juli brachten die Schweizer einen neuen BU-Tarif auf den Markt. Bei einem Vertrag mit einer Laufzeit über mehrere Jahrzehnte geht es mir nicht um variable Kennzahlen wie Prozessquoten, Leistungsquoten oder die aktuelle Finanzstärke. Natürlich sind diese Kennzahlen nicht falsch, sie beruhen aber allesamt auf der Vergangenheit. Und das ist bei der Bewertung eines Leistungsversprechens in der Zukunft wenig Sinn.

Grundqualität in den Versicherungsbedingungen

Im ersten Schritt geht es mir darum, dass eine gewisse Grundqualität in den Versicherungsbedingungen erfüllt ist. So muss ein gewöhnlicher Kräfteverfall als Leistungsauslöser ausreichen. Außerdem sollte der Versicherer keine BU-Mindestdauer von mehr als sechs Monaten vorschreiben, damit er zahlt. Der Versicherungsschutz sollte weltweit gelten. Andere wichtige Aspekte sind fiktive Anerkenntnis sowie der Verzicht auf eine Arztanordnungsklausel, auf abstrakte Verweisung und auf Kündigungsrecht bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung.

Die Schweizer haben nahezu alle dieser wichtigen Punkte im Sinne des Kunden geregelt. Allerdings stört mich sehr, dass nach fünf Jahren ununterbrochener Elternzeit nicht mehr die Lebensstellung und berufliche Tätigkeit vor dem Ausscheiden gelten, sondern die versicherte Person dann als Hausfrau oder Hausmann versichert ist. Die fünf Jahre sind ein sehr kompakter Zeitraum und schnell erreicht, wenn man eine Familie mit zwei oder mehr Kindern plant. Daher sollten alle, die sich einmal vorstellen können, eine Familie zu gründen, gut überlegen, ob die Swiss-Life-BU hier wirklich den passenden Versicherungsschutz bietet.

Beitragsstundung möglich

In einer Situation, in der man den Versicherungsbeitrag nicht aufbringen kann, kann eine Beitragsstundung die Rettung sein. Man zahlt dann keinen Beitrag mehr, ist aber weiterhin vollständig versichert. Auch hier bietet die Swiss Life grundsätzlich eine solche Lösung für bis zu 24 Monate an. Allerdings müssen Versicherte dazu ein Deckungskapital im Vertrag aufgebaut haben, das mindestens so hoch ist wie die zu stundenden Beiträge.

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Durch die Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten in den ersten fünf Jahren und den sehr geringen Garantiezins von 0,9 Prozent im Jahr 2021 dauert es jedoch sehr lange, bis man annähernd einen ausreichenden Wert aufgebaut hat. Damit ist die Stundung in dieser BU-Versicherung zumindest in den ersten fünf bis zehn Jahren praktisch nicht vorhanden.

Spezielle Mehrwerte für Ärzte

Zum Glück gibt es noch die Option „BU Protect“, und die ist toll: Versicherte haben garantiert bis zu sechs Monate die Möglichkeit, ihren Beitrag auf monatlich 5 Euro zu senken, und erhalten dafür im Leistungsfall 70 Prozent der vorherigen BU-Rente. Allerdings sollten die Kunden die in den sechs Monaten nicht gezahlten Beiträge nach dieser Pause nachholen, da die BU-Rente sonst dauerhaft reduziert wird.

Grundsätzlich kann die Swiss Life bei Selbstständigen, Freiberuflern und nicht sozialversicherungspflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführern eine Umorganisation des Betriebs verlangen, wenn dadurch eine Berufsunfähigkeit vermieden werden kann. Dabei macht der Versicherer mit Schweizer Wurzeln zwei Ausnahmen: Es wird bei Betrieben mit weniger als fünf Mitarbeitern auf die Prüfung einer solchen Umorganisation verzichtet.

Fairerweise sei gesagt, dass bei Betrieben dieser Größenordnung eine Umorganisation wahrscheinlich ohnehin schwer wird. Außerdem müssen auch Akademiker keine Prüfung über sich ergehen lassen, wenn sie zu mindestens 90 Prozent kaufmännische oder planerische Tätigkeiten ausüben. Diese Regelung hat so auch ihren Sinn und gehört mittlerweile zum Marktstandard.

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