Bürokratischer Aufwand durch IDD-Umsetzung „Belastungsgrenze der Vermittlerbetriebe ist erreicht“

In der aktuellen Ausgabe der Strukturanalyse des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) stechen vier Ergebnisse besonders hervor: 45 Prozent der mehr als 2.500 Teilnehmer geben an, dass sie Änderungen ihrer Vergütung erfahren haben, die sie auf die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD zurückführen. 22 Prozent mussten dabei fallende Einnahmen verkraften, wobei 75 Prozent gleichbleibende oder leicht gestiegene Erträge verzeichnen.

57 Prozent der Teilnehmer, die zu rund zwei Dritteln gebundene Vertreter und lediglich zu 7 Prozent Makler sind, verzeichneten nach eigenen Angaben betriebliche Kostensteigerungen. Außerdem steche laut BVK hervor, dass nur 8,5 Prozent den Vertriebsweg wechseln möchten. Mithin sei die Wechselbereitschaft sehr klein. Und jeder zweite Teilnehmer hält den bürokratischen Aufwand zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für hoch bis sehr hoch.
„Es ist eine deutliche Belastungsgrenze der Vermittlerbetriebe erreicht“, kommentiert BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer die Ergebnisse. „Wir werden sie als solide Argumentationsgrundlage gegenüber der Politik, dem Gesetzgeber und den Versicherern verwenden.“ BVK-Präsident Michael H. Heinz ergänzt: „Wir haben mit der Strukturanalyse eine beeindruckende Datenbasis zusammengetragen. Sie zeigt, wie richtig wir mit unseren Aussagen zur Vermittlerbranche liegen.“