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in Unfallversicherung Lesedauer: 2 Minuten

Bund der Versicherten empfiehlt So sind Kinder sinnvoll versichert

Familienministerin Franziska Giffey mit Kindern vor den Reichstag in Berlin am Weltkindertag
Familienministerin Franziska Giffey mit Kindern vor dem Reichstag in Berlin am Weltkindertag: Der BdV nahm dieses Datum zum Anlass, über die sinnvolle Absicherung des Nachwuchses zu informieren | Foto: Imago / Future Image

Der Bund der Versicherten (BdV) hat den 1954 von den Vereinten Nationen initiierten gerufenen Weltkindertag am 20. September zum Anlass genommen, über den sinnvollen Versicherungsschutz von Kindern zu informieren.

Das Credo der Verbraucherschützer: Der eigene Versicherungsschutz spiele dabei eine zentrale Rolle. Wichtig sei neben einer Privathaftpflichtversicherung auch eine Absicherung für den Todesfall und den Verlust der Arbeitskraft. Zudem sollten Kinder gegen die finanziellen Folgen einer eigenen Invalidität abgesichert werden, heißt es vom BdV.

Privathaftpflicht: Auf Abdeckung von Schäden durch deliktunfähige Kinder achten

Bei der existenziell wichtigen private Haftpflichtversicherung empfiehlt der Verband Tarife, die auch von deliktunfähigen Kindern verursachte Schäden bei Dritten abdecken – zumindest bis zu einer Höhe von 20.000 Euro. Die vereinbarte Deckungssumme sollten bei mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden liegen.

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Kinderinvaliditätsversicherung: Mindestens 1.000 Euro Renten vereinbaren

Zwecks Absicherung für den Todesfall und den Verlust der Arbeitskraft rät der BdV zum Abschluss einer Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung, die Kinderinvaliditätsversicherung (KIV) sei ebenfalls empfehlenswert, als Mindestrente sollten 1.000 Euro monatlich vereinbart werden. Sie sei zwar deutlich teurer als eine Unfallversicherung, biete aber auch ein deutlich höheres Absicherungsniveau, so die Verbraucherschützer.

Sei der Abschluss einer KIV hingegen nicht möglich, komme eine private Unfallversicherung als Alternative infrage. In diesem Fall empfiehlt der BdV eine Versicherungssumme von mindestens 200.000 Euro sowie eine Unfallrente von mindestens 1.000 Euro, um auch die laufenden Ausgaben durch dauerhafte Unfallfolgen abzusichern.

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