Der Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten hat mit so manchen Versicherungsprodukten fast schon traditionell seine Probleme. Dieses Jahr geht es bei der seit 2015 jährlich stattfindenden Auszeichnung des schlechtesten Versicherungsprodukts zum „Versicherungskäse des Jahres“ um absolute Nischenprodukte, die zwar teilweise kurios klingen mögen, aber am Markt praktisch keine Rolle spielen.

Laut der Lobbyisten haben erneut Verbraucher, Journalisten und Experten zahlreiche Vorschläge für vermeintlich schlechte Produktentwicklungen eingereicht. Eine fünfköpfige externe Jury hat nun die aus ihrer Sicht drei aussichtsreichsten Kandidaten auf den Negativpreis ausgewählt. Verbraucher können hier bis zum 26. Juni für ihren „Favoriten“ stimmen. Zwei Tage später soll der „Versicherungskäse“ verliehen werden.

Akkuschutz-Produkt für E-Bikes könnte „Versicherungskäse“ werden

In der Endauswahl findet sich der Akkuschutz für E-Bikes des Spezialversicherers Wertgarantie. Für fünf Euro im Monat erhält der Eigentümer nach 13 Monaten Vertragslaufzeit unter anderem eine Deckung für Verschleiß des E-Bike-Akkus. Allerdings bemängelt die Jury die aus ihrer Sicht lange Ausschlussliste. Bedarf für eine Versicherungsdeckung gegen Verschleiß gebe es ohnehin nicht, da laut des BdV ein solcher Akku bis zu 80.000 Kilometer halten kann. Kritikwürdig sei auch das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers. Aus Sicht der Jury „das perfekte Werkzeug, sich von alten und schlechten Akkus/Risiken rechtzeitig vor dem Leistungsfall zu trennen“.

Wertgarantie geht auf Kritik nicht ein

Auf die Nachfrage von DAS INVESTMENT zu der wenig schmeichelhaften Nominierung liefert ein Sprecher von Wertgarantie eine verblüffende Antwort: „Wir schätzen es und freuen uns über Feedback zu unseren Produkten.“ Auf die Kritikpunkte des BdV geht Wertgarantie nicht ein. Stattdessen werden die Vorzüge des Produkts beschrieben. Neben Verschleiß seien auch Material-, Konstruktions- und Produktionsfehler sowie Elektronikschäden und solche durch unsachgemäße Handhabung abgesichert. Das Produkt richte sich an Kunden, die nur ihren Akku versichern wollen.

„In der Regel sind es Kunden, die einen Zweit-Akku für ihr E-Bike gezielt versichert haben und ihr E-Bike bereits über den Wertgarantie-Komplettschutz abgesichert haben“, so der Sprecher. Zu der Frage, wie erfolgreich das Produkt am Markt bisher war, sagt Wertgarantie indes nichts.

Für Nachhilfeversicherung besteht laut BdV-Jury kein Bedarf

Zweite Normierte ist die kleine Astra Versicherung. Sie bietet die sogenannte „Nachhilfeversicherung Plus“ an. Doch der Wunsch, seine Kinder gegen schlechte Schulnoten zu versichern, kann laut Jury mit dieser Versicherung nicht erfüllt werden. Übernommen werden für eine Jahresprämie von 29,99 Euro die Kosten für pädagogische Betreuung und Nachhilfe ab dem siebten Schultag Abwesenheit bis zu einer Höhe von 400 Euro, ab dem 14. Schultag bis zu 600 Euro. Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus besteht der Leistungsanspruch ab dem fünften beziehungsweise zehnten Schultag. Bei Kindern bis 14 Jahre werden auch die Unterbringungs- und Verpflegungskosten („Rooming-In“) einer Begleitperson im Krankenhaus bis zu 50 Euro täglich erstattet.

Doch wenn ein Kind krank ist, gehe es in erster Linie um die Genesung, nicht um den schulischen Erfolg, bemängeln die Verbraucherschützer. „Ist es länger krank, bestehen auch in dieser Zeit die Schulpflicht und das Recht auf Beschulung. Dies wird über die Krankenhäuser geregelt, auch eine Beschulung zu Hause und über ein mobiles Klassenzimmer ist möglich. Rooming-in ist über die gesetzlichen Krankenkassen bei kleineren Kindern mitversichert.“

Astra Versicherung kritisiert Begründung

Laut eines Sprechers der Astra Versicherung ist das Produkt eine Ergänzung zu Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowie möglicher Angebote der Schulen bei länger andauernder krankheitsbedingter Verhinderung des Schulbesuchs. „Das Argument des Bund der Versicherten, dass damit der Wunsch, seine Kinder gegen schlechte Noten zu versichern, nicht erfüllt wird, geht offensichtlich am Konzept dieses Produkts vorbei. Jede Kranken- oder Unfallversicherung garantiert nicht die Beseitigung aller Folgewirkungen einer Erkrankung, sondern mindert lediglich die materiellen Folgen.“ Das gelte analog für das eigene Produkt.

Die Zahl der Verträge für das Produkt, das nicht aktiv über Vermittler beworben werde, liegt laut des Anbieters „im zweistelligen Bereich“.

 

Kombischutz der Deutschen Familienversicherung ebenfalls nominiert

Zuletzt hat es das Produkt „DFV-KombiSchutz“ der Deutsche Familienversicherung (DFV) in die Endauswahl geschafft. Beworben wird das Produkt laut Jury als „Alles-Drin-Paket“ mit „sechs der wichtigsten Versicherungen überhaupt für die ganze Familie“ – und das zu einem „unschlagbaren Preis-Leistungs-Verhältnis“.

Doch stecke in dem Paket nicht „alles, sondern bloß ein Klassiker der Branche: ein Paket aus einer Privathaftpflicht und vielen anderen Sachversicherungen vom Unfall- bis hin zum Glasschutz. Mal nützlich, mal eher nicht.“ Solche Pakete seien vor allem eine Mischkalkulation des Versicherers und nicht passgenau auf den Kundenbedarf zugeschnitten. Für Familien mit begrenztem Budget gebe es Besseres als dieses Versicherungsbündel, zumal dieses bei Kosten von knapp 480 Euro im Jahr auch nur im Paket werden könnte.

Die DFV beantworte eine Anfrage von DAS INVESTMENT nicht.