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Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld trotz Kulanzleistung

Ein wegen der Corona-Pandemie geschlossenes italienisches Lokal in München: Firmen, die Kulanzleistungen von ihren Versicherern bekommen, haben trotzdem Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Ein wegen der Corona-Pandemie geschlossenes italienisches Lokal in München: Firmen, die Kulanzleistungen von ihren Versicherern bekommen, haben trotzdem Anspruch auf Kurzarbeitergeld. | Foto: imago images / STL

Wer eine Betriebsschließungspolice hat, erhält keine Hilfe beim Kurzarbeitergeld. Das erklärte die Bundesagentur für Arbeit vor wenigen Tagen (DAS INVESTMENT berichtete). 

Doch wie sieht es für Hotels und Gastronomiebetriebe aus, die sich auf das in Bayern beschlossene Modell einlassen, demnach die Versicherer 10 bis 15 Prozent der Schäden übernehmen? Schließlich gründet der Kompromiss ja gerade auf der Annahme, dass der Staat in Form von Kurzarbeitergeld rund 70 Prozent der Schäden erstattet. Täte der Staat das nicht, würde die freiwillige Leistung ihren Sinn verfehlen, da sie die betroffenen Unternehmen sogar schlechter stellen könnte, kritisierten Experten.

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Nun gibt die Arbeitsagentur Entwarnung. Freiwillige Leistungen seien nicht betroffen, erklärte eine Behördensprecherin gegenüber dem Versicherungsjournal. „Nur wenn die Betriebsschließung versichert ist, werden Leistungen aus dem Kurzarbeitergeld verrechnet.“

Und was passiert, wenn die Betriebsschließung zwar versichert ist, der Versicherers aber trotzdem nicht oder nicht sofort leistet? Dann erhalten Arbeitgeber laut Arbeitsagentur zunächst das Kurzarbeitergeld in voller Höhe. Leistet der Versicherer später doch, müssen sie das Geld an die Behörde zurückzahlen.

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