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Bundesbank prüft Auswirkungen des LVRG Neue Regeln werden zu weniger Versicherungs-Ausfällen führen

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Ausgangslage: Ohne LVRG

Käme das LVRG nicht, würde schon im Basisszenario ein Lebensversicherer die Eigenmittelanforderungen nach Solvency I bis zum Jahr 2023 nicht mehr erfüllen. Im milden Stressszenario wären es 12 der 85 betrachteten Lebensversicherer. Ihr Marktanteil beläuft sich auf rund 14 Prozent. Im verschärften Stressszenario würden bis zum Jahr 2023 bei 32 Unternehmen, also bei mehr als einem Drittel der betrachteten Lebensversicherer, die Eigenmittelanforderungen nicht mehr erfüllt (Marktanteil 43 Prozent).

Während in den ersten Jahren von 2015 bis 2017 nur vereinzelte Ausfälle zu erwarten sind, wären es ab 2018 deutlich mehr.




LVRG-Regel zu den Bewertungsreserven

Das LVRG sieht vor, dass Versicherte nur an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Papiere beteiligt werden, wenn der Versicherer das Geld nicht zur Sicherung der Garantien braucht. Die Bundesbank hat nun unterstellt, dass die Versicherten ihre Kunden generell nicht an den Bewertungsreserven beteiligen werden.

Ihre Berechnungen zeigen „dass ein Verzicht auf die Ausschüttung der Bewertungsreserven an die Versicherungsnehmer grundsätzlich eine Erhöhung der Risikotragfähigkeit zur Folge haben kann, weil die in der Szenarioanalyse ermittelten Kapitallücken zu einem großen Umfang durch den Einbehalt der gesetzlich derzeit noch auszuschüttenden Bewertungsreserven gedeckt werden könnte.“

Die Zahl der Unternehmen, die die Eigenmittelanforderungen nicht mehr erfüllen können, würde sich deutlich reduzieren, wie die Grafik zeigt.




Der gesamte Kapitalbedarf, um die regulatorischen Eigenmittelanforderzungen zu erfüllen, würde im verschärften Stressszenario erheblich sinken, und zwar auf 1,3 Milliarden Euro, verglichen mit 10,6 Milliarden Euro. Im milden Stressszenario sinkt er von 2,4 Milliarden auf 0,128 Milliarden Euro.