Bundesfinanzhof lehnt Klage ab Steuersünder können Anwaltskosten nicht absetzen
Dabei wollte ein Anleger, der 2010 Kapitalerträge aus den Jahren 2002 bis 2008 angezeigt hatte, seine Anwalts- und Steuerberaterkosten als Werbungskosten beim Finanzamt geltend machen. Nachdem die Behörde dies abgelehnt hatte, klagte der Anleger und scheiterte jetzt am Bundesfinanzhof. Dass die Kosten mit Kapitaleinkünften in Zusammenhang stehen, die vor 2009 angefallen seien, habe für die Abzugsfähigkeit keine Relevanz, begründen die Richter ihr Urteil. Der Anleger kann somit nur den festgelegten Pauschbetrag geltend machen.
Meistgelesen
Top-News
