Beratungslücke vermeiden Bundesfinanzminister lehnt Provisionsverbot ab
Ende vergangenen Jahres flammte in Brüssel die Diskussion über ein Ende der Provisionsberatung wieder auf. In einem Brief an den Europaabgeordneten Markus Ferber (CSU) schlug die EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness ein Provisionsverbot vor, wie es derzeit in Großbritannien und den Niederlanden praktiziert wird (DAS INVESTMENT berichtete).
Im Verbot von Provisionsannahmen sieht McGuinness einen Schritt in Richtung bessere Beratung und Verbraucherschutz. Die Vermittlerverbände sehen das naturgemäß anders. Der AfW nennt Großbritannien als Negativbeispiel. „Binnen kürzester Zeit würden gerade die auf eine Beratung angewiesenen Kleinanleger keine persönliche Beratung mehr erhalten“, befürchten die Interessensvertreter der Finanzvermittler.
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Ähnlich argumentiert auch der BVK, der den Versicherungsvertrieb vertritt. Die Provisionsvergütung sei eine passable Lösung für Kleinanleger, Honorarberatung bringe demgegenüber Nachteile mit sich – und sei in Deutschland überdies wenig verbreitet. Kunden seien „kaum bereit, vorab für eine Beratung ein dreistelliges Honorar zu bezahlen“, so der BVK.
„Beratungslücke in der Fläche und bei niedrigen Investitionssummen vermeiden“
Nun schließt sich auch der Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) dieser Argumentation an. Er will den Vermittlern weiterhin erlauben, Provisionen anzunehmen. Damit würden „Wertpapierfirmen die Anlagevermittlung und -beratung kostengünstig anbieten können“, sodass „eine Beratungslücke in der Fläche und bei niedrigen Investitionssummen vermieden“ wird. Das erklärt er gegenüber der Süddeutschen Zeitung (SZ).
Damit scheint Streit mit Lindners Koalitionspartnerin, der Grünen-Politikerin und Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke, vorprogrammiert. Diese hege „große Sympathie für eine Begrenzung oder ein Verbot von Provisionen“, zitiert die SZ aus einer früheren Stellungnahme der Ministerin.