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Bundesfinanzministerium Aufklärung der Banken beim Dividenden-Stripping gefordert

Lesedauer: 2 Minuten
„Ich gehe davon aus, dass die zuständigen Organe aller betroffenen Banken sich damit beschäftigen werden“, sagte Schäuble am Mittwoch vor Journalisten in Berlin. Auch wenn die Geschäftspraxis legal gewesen sein mag, halte er die exzessive Nutzung von Cum-Cum-Geschäften für „nicht legitim“, sagte der Minister. Das Ministerium habe zum Ausdruck gebracht, dass es sich über die Praxis der Banken „nicht gefreut“ habe.

Insbesondere die teilverstaatlichte Commerzbank gerät in Erklärungsnot, nachdem bekannt geworden ist, dass die Bank besonders aktiv bei Cum-Cum-Geschäften war. Das Bundesfinanzministerium will das Thema auf die Tagesordnung des Aufsichtsrats setzen.

Der Bund ist als Anteilseigner mit zwei Vertretern in dem Kontrollgremium vertreten. Von der Commerzbank werde erwartet, dass sie sich an geltende Regeln halte, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Mittwoch in Berlin.

So funktionieren die Cum-Cum-Geschäfte

Bei Cum-Cum-Geschäften geht es um den Handel von Aktien um den Dividendenstichtag herum, mit dem Ziel, eine Besteuerung der Dividende zu verhindern. Kurz vor der Ausschüttung werden Aktien dabei von einem Investor auf den anderen übertragen - entweder durch einen Verkauf und anschließenden Rückkauf oder durch eine gebührenpflichtige Wertpapierleihe. Dies ebnet den Weg für einen Steuertrick. Durch den Rückerwerb der Aktie fallen Verluste an, die in einen Steuervorteil verwandelt werden, den sich Veräußerer und Erwerber teilen.

Im Februar hat das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, um Cum-Cum-Geschäfte mittels einer Haltefrist einzudämmen. Die Bundesregierung plant für Anteilsscheine eine Mindesthaltefrist von 45 Tagen für die Erstattung der Kapitalertragssteuer bei Dividenden. Die Gesetzesänderung soll rückwirkend ab Januar dieses Jahres gelten.

Schon 2012 hat das Bundesfinanzministerium ein Steuerschlupfloch zu den so genannten Cum-Ex-Geschäften geschlossen. Durch ein Hin- und Herschieben von Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividende um den Stichtag herum, wurden mehrere Steuerbescheinigungen für die Kapitalertragssteuern ausgestellt und zurückerstattet, die gar nicht gezahlt wurden.
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