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Bundesfinanzministerium Brexit: Berlin will Übergangsregeln für den Finanzmarkt

Von in ChartsLesedauer: 2 Minuten

Nach 44 Jahren britischer EU-Mitgliedschaft ist der Brexit-Startschuss nun gefallen. Bis Ende März 2019 müssen die Verhandlungen mit London über den Austritt Großbritanniens aus der EU abgeschlossen sein. Dass bis dahin alle Bereiche von Außenpolitik, Einwanderung, Luftverkehr, Binnenmarkt und Finanzmarkt geregelt sein werden, glaubt kaum jemand in Berlin. Sorgen bereitet den Beamten im Bundesfinanzministerium vor allem das sogenannte „Cliff-Edge-Szenario“: dass nach zwei Jahren Verhandlung kein Deal zustande kommen könnte, weil letztendlich alles mit allem zusammenhängt.

In einem Papier der Beamten von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble wird die Bedeutung des Schadens eines Cliff-Edge-Szenarios für den Finanzmarkt als „hoch“ eingeschätzt. Ein abrupter Austritt könne „Verwerfungen“ auslösen, da die „Clearingkapazität“ von London kurzfristig nur schwer zu ersetzen und mit negativen Folgen für die laufenden Geschäfte deutscher Finanzdienstleister zu rechnen sei. Auch der Wegfall des EU-Passes, der britischen Banken Zugang zum EU-Markt sichert, könne „gravierende ökonomische und stabilitätsrelevante Folgen“ haben. Aus deutscher Sicht sei der Wegfall des Zugangs deutscher Kunden zum britischen Investmentbanking besonders negativ zu beurteilen, heißt es im dem internen Papier.

Das Bundesfinanzministerium hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, zum Zeitpunkt des Brexit „Business Continuity“ zu sichern. Dafür haben Schäubles Beamte gleich mehrere Übergangslösungen anvisiert: Zum einen könne Abhilfe geschaffen werden durch eine übergreifende Regelung im Austrittsabkommen; auch eine Anpassung der EU-Regulierung zu Basel III sei möglich, wie auch eine nationale oder bilaterale Regelung durch Änderung des Kreditwesengesetzes. Eines ist damit also schon jetzt in Sicht: Ein abruptes Ende des britischen Passporting wird es aus deutscher Sicht nicht geben.

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