LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in ImmobilienLesedauer: 2 Minuten

Bundesfinanzministerium plant neues Melderegister Regierung will Kredite schärfer prüfen

Aus dem Bundesfinanzministerium soll es bald einen ersten Gesetzesvorschlag zur Einführung eines Melderegisters für private Immobilienkredite geben, berichtet die Börsen-Zeitung. Das Verfahren zur Gesetzgebung soll noch in der aktuellen Legislaturperiode umgesetzt werden – auf Empfehlung des Ausschusses für Finanzstabilität hin. Hierzu laufe momentan eine Abstimmung mit den Banken und Sparkassen.

Nach Angaben der Bild-Zeitung ist künftig geplant, dass Banken Millionen von Kennzahlen zu Baudarlehen (beispielsweise Kredithöhe, Immobilienwert, Einkommen des Schuldners) an ein zentrales Kreditregister melden. Diese sollen dort dann anonym gespeichert und von der Finanzaufsicht (BaFin) oder der Bundesregierung ausgewertet werden. Sollten dabei Hinweise auf eine Immobilienblase auftauchen, soll der exzessiven Verschuldung ein Riegel vorgeschoben werden. Dabei könnten die Behörden etwa Grenzen hinsichtlich der Höhe im Verhältnis zum Wert der beliehen Immobilie vorschreiben. Die Höhe von monatlicher Tilgung und Zinszahlung im Vergleich zum Einkommen des Kreditnehmers könnte beschränkt werden. Die Laufzeit von Krediten oder die Gesamtverschuldung im Verhältnis zum Einkommen könnten ebenfalls begrenzt werden.

„Bereits die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Deutschland hat dazu geführt, dass insbesondere ältere Menschen erhebliche Schwierigkeiten haben, Immobilienkredite zu erhalten. Die nun geplanten Maßnahmen der makroprudenziellen Aufsicht wären ein weiterer Hemmschuh für die Kreditvergabe. Der Gesetzgeber sollte deshalb zunächst genau analysieren, ob nicht bereits die Wohnimmobilienkreditrichtlinie ausreicht, um mehr Stabilität auf dem Finanzmarkt zu erzeugen“, sagt dazu Rüdiger Mrotzek, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Finanzierung. Für ihn sind neue Verschärfungen so kurz nach der Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie viel zu übereilt. Zudem sollte die Bundesregierung mit Blick auf die Wohnungsmärkte und das Niedrigzinsniveau in Deutschland eher darüber nachdenken, Menschen Wohneigentum zu ermöglichen, statt sie daran zu hindern: „Wohneigentum dient der Vermögensbildung. Angesichts der mangelnden Alternativen zur Altersvorsorge darf die persönliche Bildung von Wohneigentum nicht willkürlich erschwert werden. Zudem kann man nicht oft genug betonen, dass der deutsche Immobilienmarkt einer der stabilsten und risikoärmsten überhaupt ist“, so Mrotzek.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion