Bundesfinanzministerium Provisionsabgabeverbot fällt mit IDD-Umsetzung
„Nach hiesigem Verständnis regelt die IDD die zukünftige Ausgestaltung von Honorar- und Provisionsberatung. Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, die Entscheidung über die Fortgeltung des Provisionsabgabeverbots im Rahmen dieses Umsetzungsverfahrens zu treffen“, zitiert versicherungsjournal.de die Sprecherin.
Bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie IDD sind insgesamt drei Bundesministerien – Finanz-, Wirtschafts- und Justiz- und Verbraucherschutz-Ministerium – und auch der Bundesrat involviert. Für alle Belange zum Provisionsabgabeverbot ist nach Angaben der Sprecherin das Finanzministerium zuständig.
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