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Bundesfinanzministerium Provisionsabgabeverbot fällt mit IDD-Umsetzung

Sitz des Bundesfinanzministeriums, Berlin, Foto: BMF
Sitz des Bundesfinanzministeriums, Berlin, Foto: BMF
Im Rahmen der Umsetzung der Versicherungsvertriebs-Richtlinie IDD soll zusammen mit einer Reihe weiterer Verordnungen zu Jahresende das Provisionsabgabeverbot fallen. Eine Sprecherin des Finanzministeriums teilte dem Portal versicherungsjournal.de auf Anfrage mit, dass die letzte Entscheidung über den Erlass der Aufhebungsverordnung in Kürze erfolgen solle.

„Nach hiesigem Verständnis regelt die IDD die zukünftige Ausgestaltung von Honorar- und Provisionsberatung. Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, die Entscheidung über die Fortgeltung des Provisionsabgabeverbots im Rahmen dieses Umsetzungsverfahrens zu treffen“, zitiert versicherungsjournal.de die Sprecherin.

Bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie IDD sind insgesamt drei Bundesministerien – Finanz-, Wirtschafts- und Justiz- und Verbraucherschutz-Ministerium – und auch der Bundesrat involviert. Für alle Belange zum Provisionsabgabeverbot ist nach Angaben der Sprecherin das Finanzministerium zuständig.

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