Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren

Steuerhinterziehung Bundesgerichtshof bestätigt Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften

Von Lesedauer: 1 Minute
Empfangsgebäude des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe
Empfangsgebäude des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe: Die Richter folgten heute dem Urteil des Bonner Landgerichts und bestätigten damit die Auffassung von Cum-Ex-Geschäften als strafbare Steuerhinterziehung. | Foto: Imago Images / Nicolaj Zownir

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt erstmals die Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften und fällt damit ein richtungsweisendes Urteil. Die höchstrichterliche Entscheidung der Karlsruher Richter fällt eindeutig aus: Beim Aktienhandel rund um den Dividendenstichtag von Unternehmen handelt es sich um den Straftatbestand der Steuerhinterziehung. Die Auffassung, bei der mehrmals steuerlichen Geltendmachung von angeblich gezahlter Kapitalertragssteuer habe es sich nur um die Ausnutzung eines Steuerschlupflochs gehandelt, ist damit vom Tisch.

Mit seiner Entscheidung verwarf der BGH die Revision zweier britischer Börsenhändler, die das Landgericht Bonn im März 2020 wegen Steuerhinterziehung oder Beihilfe zu Bewährungsstrafen verurteilt hatte. Auch die Revisionen der Privatbank M.M. Warburg und der Staatsanwaltschaft wurden mit dem heutigen Urteil zurückgewiesen.

Bild

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem täglichen Newsletter – gratis direkt in Ihr Postfach. Jetzt abonnieren!

Go

Gegen das Hamburger Bankhaus erging im Urteil der Bonner Richter eine Einziehungsentscheidung in Höhe von 176 Millionen Euro. Mit der Entscheidung des Senats vom heutigen Tag ist das Urteil des Landgerichts Bonn rechtskräftig.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden
Tipps der Redaktion