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Bundesgerichtshof kippt unverständliche Klauseln der Versicherer

Quelle: Fotolia
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Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen die Versicherungsbedingungen der Kapitallebens- und privaten Rentenversicherung des Deutschen Ring Lebens geklagt (Az. IV ZR 201/10). Heute kamen die Bundesrichter in Karlsruhe zu dem Schluss, dass die besagten Klauseln ungültig sind. So sei die Verrechnung von Abschlusskosten, Provisionen und der sogenannte Stornoabzug – eine Art Kündigungsstrafe – intransparent und damit ungesetzlich.

Laut Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale in Hamburg, setzt das Urteil ein Zeichen für die gesamte Versicherungsbranche, da fast alle Versicherungsunternehmen ähnliche Klauseln verwenden. Er geht davon aus, dass die Versicherungswirtschaft nun rund 12 Milliarden Euro an ehemalige Kunden erstatten muss.

Die verklagte Versicherung begrüßt die durch das Urteil festgestellte Rechtssicherheit. Da die entsprechenden Klauseln nur zwischen 2001 und 2007 Inhalt der allgemeinen Versicherungsbedingungen waren, geht das Unternehmen von einem überschaubaren Verlust aus – der schon eingeplant ist. Außerdem hätten lediglich 5 Prozent der ursprünglich Versicherten bisher gekündigt – was die Zahl der berechtigten ehemaligen Kunden einschränke.

Verträge, die Kunden nach 2008 abgeschlossen haben, sowie fondsgebundene Lebensversicherungen betrifft das Urteil somit nicht.

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