Bundesgesetzblatt
Neuer Höchstrechnungszins ab 2017 jetzt fix
Der Höchstrechnungszins sinkt zum 1. Januar 2017 auf 0,9 Prozent. Die entsprechende Änderung in der Deckungsrückstellungs-Verordnung wurde jetzt auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Hauptsitz des für den sogenannten Garantiezins zuständigen Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ist das Detlev-Rohwedder-Haus in Berlin. Foto: BMF/Hendel