Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren
Das Tool für Profis und solche, die es werden wollen – jetzt die DAS INVESTMENT Fonds-Analyse-App installieren.

Verschärfung der Mietpreisbremse Bundesländer wollen „Schlupfloch“ für Vermieter bei möblierten Wohnungen schließen

Von in ImmobilienLesedauer: 3 Minuten
Möbliertes Apartment
Möbliertes Apartment: Für Vermieter sind Kurzzeit-Vermietungen lukrativ – das Angebot ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. | Foto: Imago Images / Westend61

Im Jahr 2020 hat die Bundesregierung die Mietpreisbremse verschärft – Vermieter, die gegen die Regelung verstoßen, müssen die Miete seitdem auch rückwirkend senken. Bei der Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete gelten zudem die vergangenen sechs Jahre als Vergleichsmaßstab, zuvor waren es vier gewesen. Um die Regelungen zu umgehen, setzen allerdings immer mehr Vermieter auf möblierte Wohnungen, zeigen Erhebungen. Das gilt insbesondere für Großstädte.

Laut einer Auswertung des Datenanbieters Quis hatte die Zahl der in Berlin möbliert angebotenen Wohnungen im Jahr 2019 noch bei durchschnittlich 128 pro Monat gelegen – ein Anteil von etwas mehr als 2 Prozent am gesamten online inserierten Mietwohnungsangebot. Für das darauffolgende Jahr verzeichnet Quis einen sprunghaften Anstieg auf im Schnitt 1.016 Wohnungsanzeigen im Monat. Neuesten Zahlen vom Mai 2023 zufolge machen möblierte Wohnungen in der Hauptstadt mit 716 Inseraten derzeit insgesamt 16 Prozent des Online-Mietwohnungsangebots aus.

Grafik: Quis  >> vergrößern

Für Hamburg verzeichnet der Datenanbieter ebenfalls einen starken Anstieg der Angebote – von 2 Prozent im Jahr 2019 auf 13 Prozent im Folgejahr. Aktuell beträgt der Anteil am Gesamtangebot etwas mehr als 10 Prozent. Das entspricht 304 inserierten Wohnungen. Auch die Immobilienplattform Immoscout24 hat jüngst eine deutliche Zunahme entsprechender Angebote registriert. Zudem seien die Mietpreise bei möblierten Apartments viel stärker gestiegen als bei unmöblierten Wohnungen – in der Spitze lag der Anstieg bei 45 Prozent in 4 Jahren.

Eingerichtete Apartments: Vermieter müssen Möblierungszuschlag nicht ausweisen

Möglich macht solche Preisanstiege ein Schlupfloch bei der Mietpreisbremse. Normalerweise darf die Miete bei Bestandswohnungen bei Neuvermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Vermieter möblierter Wohnungen können allerdings einen Zuschlag erheben, den sie nicht gesondert ausweisen müssen. Die Nettokaltmiete zu ermitteln, ist daher schwierig. Geht es nach den Bundesländern, könnte sich das aber bald ändern. So hat der Bundesrat jüngst beschlossen, einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Länder Hamburg und Bremen in den Bundestag einzubringen.

Bild

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem täglichen Newsletter – gratis direkt in Ihr Postfach. Jetzt abonnieren!

Go
 

Der Vorschlag sieht vor, den Möblierungszuschlag im Bürgerlichen Gesetzbuch explizit regeln – und zu deckeln. Vermieter sollen verpflichtet werden, „sowohl die Nettokaltmiete als auch den Möblierungszuschlag transparent auszuweisen“, heißt es in einer Veröffentlichung des Bundesrats. Konkret dürften Vermieter laut Entwurf nur noch ein Prozent des Zeitwertes der Möbel monatlich auf die Miete aufschlagen. Zudem soll die Mietpreisbremse auch für Kurzzeitvermietungen ab sechs Monaten gelten.

Möblierte Wohnungen werden als „Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch“ eingestuft, für die viele Mieterschutzvorschriften nicht gelten. „Dies hat zur Folge, dass die große Nachfrage nach langfristig zu vermietenden Wohnungen einem immer kleiner werdenden Angebot gegenübersteht“, so die Mitteilung des Bundesrats weiter. An Orten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen sich Vermieter daher nur noch in Ausnahmefällen auf den Ausschluss von Mieterschutzregelungen berufen können.

Laut Entwurf könnte das Gesetz im Juli 2024 in Kraft treten. Das Papier wird jedoch nun zunächst der Bundesregierung vorgelegt, die dazu eine Stellungnahme abgibt. Anschließend stimmt der Bundestag über das Gesetz ab.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden
Tipps der Redaktion