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Ministerpräsidenten fordern Gesetzentwurf zur Elementarschaden-Pflichtversicherung noch 2022

Überflutete Häuser in Dernau, Landkreis Ahrweiler, im Juli 2021
Überflutete Häuser in Dernau, Landkreis Ahrweiler, im Juli 2021: Die Länderchefs fordern die Bundesregierung auf, bis Jahresende ein Gesetzentwurf zur Elementarschaden-Versicherungspflicht vorzulegen. | Foto: Imago Images / Future Image

Die Elementarschaden-Versicherungspflicht wird wohl kommen. Nachdem die Justizminister mehrerer Bundesländer auf ihrer Frühjahrstagung vergangene Woche verfassungsrechtliche Bedenken ausräumten, stimmen nun auch die Ministerpräsidenten der Bundesländer der Versicherungspflicht zu. Man bekenne sich „erneut zum Ziel der Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden“, heißt es im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, die am 2. Juni stattfand.

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Gesetzentwurf bis Dezember

Nun fordern die Ministerpräsidenten die Bundesregierung auf, „die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden anhand eines konkreten Regelungsvorschlags zu prüfen und hierzu bis zur Konferenz der Regierungschefs der Länder im Dezember 2022 zu berichten“.

In ihrem Gesetzentwurf soll die Bundesregierung die Beschlussfassung der Justizministerkonferenz berücksichtigen, fordern die Ministerpräsidenten. Die Justizminister sehen die Pflichtversicherung vor allem dann als verfassungsrechtlich unbedenklich an, wenn die Prämien je nach Risiko gestaffelt und Selbstbehalte vereinbart werden.

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