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Aktualisiert am 22.01.2009 - 12:34 Uhrin Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Bundesrat beschließt Erbschaftsteuerreform

Bundesrat beschließt Erbschaftsteuerreform
Die neuen Regelungen sehen unter anderem vor, dass selbstgenutztes Wohneigentum steuerfrei bleibt, wenn der überlebende Ehepartner oder die Kinder in der Immobilie wohnen bleiben. Weiter können Familienbetriebe ganz steuerfrei vererbt werden, wenn sie zehn Jahre lang unter Erhalt der Arbeitsplätze fortgeführt werden. Zudem können Witwer, Witwen und Kinder Wohneigentum steuerfrei erben, wenn sie dort zehn Jahre lang wohnen. Das bisherige Aufkommen von gut vier Milliarden Euro pro Jahr für die Länder bleibt laut Regierung erhalten.

Freibeträge erhöht
Die Freibeträge für Ehegatten, Kinder und Enkel wurden kräftig angehoben.  Ehegatten können nun 500.000 Euro steuerfrei übertragen, auch eingetragenen Lebenspartnern steht erstmals dieser Freibetrag jetzt zu. Der Freibetrag für Kinder wurde von 205.000 auf 400.000 Euro nahezu verdoppelt, der für Enkel von 51.200 auf 200.000 Euro fast vervierfacht.
Im Bereich der entfernteren Familie und bei Nichtverwandten werden die Steuersätze
jedoch zum Teil erheblich angehoben. Bei der Wertermittlung wird künftig stets auf den Verkehrswert abgestellt, sei es, dass der Erwerber Aktien oder Bargeld, eine Immobilie oder ein Unternehmen erhält. Die bisherige Begünstigung für Immobilien, die zum Teil nur mit 50 Prozent des Verkehrswertes angesetzt wurden, entfällt.

Steuern sparen in 2008
Die Übertragung von Vermögen noch im Jahr 2008 kann demnach Steuern sparen, besonders, wenn Vermögen unter entfernten Verwandten oder Nichtverwandten übertragen werden soll. Auch Immobilieneigentümer profitieren nur noch im Jahr 2008 von den günstigen Bewertungsvorschriften, wonach Grundeigentum zum Teil nur mit der Hälfte des Wertes zur Erbschaftsteuer herangezogen wird. Die Erhöhung der Freibeträge kann dies nicht immer ausgleichen.

Ob Handlungsbedarf für eine lebzeitige Übertragung besteht, hängt stets vom konkreten Einzelfall ab. „Immobilienschenkungen sollten niemals allein aus steuerlichen Gründen erfolgen“ so Michael von Hinden von der Hamburgischen Notarkammer. So können etwa die Eltern nach einer Übertragung auf die Kinder die Immobilie nicht mehr an Dritte verkaufen oder für Kredite belasten, falls doch noch Geld benötigt wird.

Neuregelung nach Wahl in 2009?
Die Reform der Erbschaftsteuer war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht Immobilien- und Betriebsvermögen gegenüber Kapitalvermögen als zu niedrig bewertet ansah und eine Änderung bis zum 31. Dezember dieses Jahres verlangte.

Bei den Unionsparteien bestehen jedoch weiterhin Vorbehalte sowohl bei der Regelung für das Vererben von Betrieben als auch von Privatvermögen. Die CSU kündigte an, im Fall eines Wahlsiegs von Union und FDP im nächsten Jahr die Reform der Erbschaftsteuer noch einmal neu zu verhandeln. Bei der Abstimmung über die Reform im Bundestag hatten 28 Unions-Abgeordnete gegen die Reform gestimmt.

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