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Bundesrat beschließt Neue FinVermV soll ohne Änderungen in Kraft treten

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„Finanzielle Belastungen für Vermittler“

Jens Reichow, Kanzlei Jöhnke & Reichow:

Jens Reichow

„Die neue FinVermV sorgt für eine Angleichung der Regulatorik im Bereich der freien Finanzanlagenvermittler an den Standard der Mifid II. Die neuen gesetzlichen Anforderungen dürfte einige Vermittler jedoch vor gewisse Hürden stellen. Dies gilt vor Allem für die neue Aufzeichnungspflicht von telefonischen Beratungen. Die in diesem Zusammenhang zu ergreifenden technischen und organisatorischen Maßnahmen dürfte für die Vermittlerschaft durchaus zu finanziellen Belastungen führen.  

Aber auch die neuen Pflichten zur Interessenskollisionsvermeidung können es in sich haben. Hier dürften Vermittler gehalten sein alle Abläufe ihres gesamten Unternehmens im Hinblick auf Interessenskonflikte zu durchleuchten und vermeidbare Interessenskonflikte abzustellen.

Weiter sind auch die umfangreicheren Informationspflichten des Vermittlers gegenüber dem Anleger zu beachten. Hier sollte der Vermittler oftmals auf Informationen des Emittenten zur Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen zurückgreifen können. Allerdings verlangt die neue FinVermV auch vom Vermittler weitergehende Beratungen, zum Beispiel wenn es um die Frage der Verlusttragfähigkeit des Anlegers geht.

Vermittler sind daher gut beraten, die noch bestehende Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen FinVermV zu nutzen, um ihr Unternehmen fit für die neuen gesetzlichen Regelungen zu machen.“

„Damit lässt sich halbwegs leben“

Rechtsanwalt Norman Wirth, Vorstand beim Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, zeigt neben Enttäuschung auch Erleichterung:

Norman Wirth

„Dafür, dass wir zwei Jahre über dem Zeitplan sind, ist es eher ein trauriger Tag. Wider besseres Wissen wird eine Regelung, die den Kunden entmündigt und das Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Kunden zumindest erheblich tangiert, verabschiedet. Ich meine das unsägliche Taping, also die Aufzeichnungspflicht von Beratungen am Telefon oder über andere elektronische Kommunikation – Skype und ähnliches. Nur wenige Wochen nachdem sich die Bundesregierung gegenüber Brüssel zum  in der  Mifid II verankerten Taping klar ablehnend ausgesprochen hat, wird die FinVermV mit dem Taping für die unabhängigen Finanzdienstleister vom Bundesrat verabschiedet.

Viele andere Kritikpunkte des AfW blieben ungeklärt. So zum Beispiel die leidige Verweistechnik in der Verordnung, die dazu führt, dass das Werk für einen Nichtjuristen quasi nicht mehr und für Juristen auch nur äußerst schwer verständlich lesbar ist. Ansonsten kann man mit der FinVermV inhaltlich in seiner verabschiedeten Form halbwegs leben.

Die Geeignetheitsprüfung ersetzt nun die bisherige Beratungsdokumentation. Wir werden sehen, wie das in der Praxis umgesetzt wird.

Positiv ist, dass das lange drohende Provisionsverbot durch die Hintertür nun nicht kommt. Ebenfalls ist es im Sinne der Diversifikation beim Kunden und des Beratungsfreiraums gut, dass wir uns und mit der Forderung durchsetzen konnten, dass es in begründeten Ausnahmefällen möglich sein muss, auch außerhalb des vom Produktgeber definierten Zielmarkt zu vermitteln. Und selbstverständlich ist zu begrüßen, dass nun eine angemessene Übergangsfrist zur Umsetzung vorgesehen ist.

Dass die zuletzt noch vom Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz geforderten Änderungen bei den Informationspflichten nicht durchgewinkt wurden, ist eine Erleichterung – für Vermittler, ihre Kunden und nicht zuletzt auch für die Umwelt. Denn diese Regelung hätte nur überflüssige Papiermassen nach sich gezogen, die Vermittler ihren Kunden hätten überreichen müssen.“

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