Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren

Mehr Geld, bessere Betreuung Bundesrat fordert Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege

Von Lesedauer: 1 Minute
Neugeborenes mit Vater und Schwester
Neugeborenes mit Vater und Schwester: Der Bundesrat will die Gebärenden in Krankenhäusern durch Hebammen im Verhältnis 1:1 betreuen lassen. | Foto: Pexels
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Externe Inhalte anpassen

An dieser Stelle finden Sie externen Inhalt, der unseren Artikel ergänzt. Sie können sich die externen Inhalte mit einem Klick anzeigen lassen. Die eingebundene externe Seite setzt, wenn Sie den Inhalt einblenden, selbstständig Cookies, worauf wir keinen Einfluss haben.

Externen Inhalt einmal anzeigen:

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt und Cookies von diesen Drittplattformen gesetzt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Die Corona-Pandemie hat ein Milliardenloch in die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen gerissen. Um es zu stopfen, sollen die Kassen acht Milliarden Euro aus ihren Reserven an den Gesundheitsfonds überweisen. Der Bund will seinerseits seinen jährlichen Zuschuss an den Gesundheitsfonds um fünf Milliarden Euro auf dann 19,5 Milliarden Euro erhöhen (DAS INVESTMENT berichtete). Das sieht der Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Versorgungsverbesserungsgesetz – GPVG) vor.

Doch den Ländern geht das nicht weit genug. In seiner jüngsten Sitzung forderte der Bundesrat Nachbesserungen des GPVG-Entwurfs. So soll der Bund seinen Zuschuss um elf Milliarden Euro erhöhen.

Außerdem wollen die Länder die geplante Regelung kippen, nach der die Krankenkassen den Zusatzbeitrag nicht anheben dürfen, wenn sie über eine Finanzreserve von mehr als 0,8 Monatsausgaben verfügen. Des Weiteren fordert der Bundesrat eine Regelung, demnach die Gebärenden in Krankenhäusern durch Hebammen im Verhältnis 1:1 betreut werden.

Mit dem GPVG sollen unter anderem 20.000 neue Stellen in der stationären Altenpflege geschaffen werden. Der Bundesrat hat seine Stellungnahme an die Bundesregierung übermittelt. Diese verfasst dazu eine Gegenäußerung und legt beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Im Anschluss wird sich der Bundesrat noch einmal abschließend mit dem Gesetz befassen.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden