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Mehr Geld, bessere Betreuung Bundesrat fordert Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege

Neugeborenes mit Vater und Schwester
Neugeborenes mit Vater und Schwester: Der Bundesrat will die Gebärenden in Krankenhäusern durch Hebammen im Verhältnis 1:1 betreuen lassen. | Foto: Pexels

Die Corona-Pandemie hat ein Milliardenloch in die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen gerissen. Um es zu stopfen, sollen die Kassen acht Milliarden Euro aus ihren Reserven an den Gesundheitsfonds überweisen. Der Bund will seinerseits seinen jährlichen Zuschuss an den Gesundheitsfonds um fünf Milliarden Euro auf dann 19,5 Milliarden Euro erhöhen (DAS INVESTMENT berichtete). Das sieht der Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Versorgungsverbesserungsgesetz – GPVG) vor.

Doch den Ländern geht das nicht weit genug. In seiner jüngsten Sitzung forderte der Bundesrat Nachbesserungen des GPVG-Entwurfs. So soll der Bund seinen Zuschuss um elf Milliarden Euro erhöhen.

Außerdem wollen die Länder die geplante Regelung kippen, nach der die Krankenkassen den Zusatzbeitrag nicht anheben dürfen, wenn sie über eine Finanzreserve von mehr als 0,8 Monatsausgaben verfügen. Des Weiteren fordert der Bundesrat eine Regelung, demnach die Gebärenden in Krankenhäusern durch Hebammen im Verhältnis 1:1 betreut werden.

Mit dem GPVG sollen unter anderem 20.000 neue Stellen in der stationären Altenpflege geschaffen werden. Der Bundesrat hat seine Stellungnahme an die Bundesregierung übermittelt. Diese verfasst dazu eine Gegenäußerung und legt beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Im Anschluss wird sich der Bundesrat noch einmal abschließend mit dem Gesetz befassen.

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