Bundesrat macht Weg für Wohn-Riester im Ausland frei
Änderungen ergeben sich auch für die klassische Riester-Förderung: Bisher konnten Grenzgänger aus Deutschland, die im Nachbarland arbeiten und dort rentenversichert sind, einen Riester-Vertrag abschließen und die Förderung kassieren. Dies gilt nun nur noch für Verträge, die vor dem 1. Januar dieses Jahres abgeschlossen wurden. Umgekehrt können nun Grenzgänger aus dem EU-Ausland nach Deutschland die Riester-Förderung kassieren, wenn sie hierzulande rentenversicherungspflichtig sind.
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