Bundesrat macht Weg für Wohn-Riester im Ausland frei
Quelle: Pixelio
Anders als bisher kann die Wohn-Riester-Förderung nun auch für den Bau oder Kauf einer Auslandsimmobilie genutzt werden, sofern diese als Hauptwohnsitz genutzt wird. Außerdem müssen Ruheständler, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, die bisher erhaltenen Beiträge aus der Riester-Förderung nicht mehr zurückzahlen. Beides gilt allerdings nur für den Wegzug innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), also innerhalb der EU plus Norwegen, Liechtenstein und Island.
Änderungen ergeben sich auch für die klassische Riester-Förderung: Bisher konnten Grenzgänger aus Deutschland, die im Nachbarland arbeiten und dort rentenversichert sind, einen Riester-Vertrag abschließen und die Förderung kassieren. Dies gilt nun nur noch für Verträge, die vor dem 1. Januar dieses Jahres abgeschlossen wurden. Umgekehrt können nun Grenzgänger aus dem EU-Ausland nach Deutschland die Riester-Förderung kassieren, wenn sie hierzulande rentenversicherungspflichtig sind.
Änderungen ergeben sich auch für die klassische Riester-Förderung: Bisher konnten Grenzgänger aus Deutschland, die im Nachbarland arbeiten und dort rentenversichert sind, einen Riester-Vertrag abschließen und die Förderung kassieren. Dies gilt nun nur noch für Verträge, die vor dem 1. Januar dieses Jahres abgeschlossen wurden. Umgekehrt können nun Grenzgänger aus dem EU-Ausland nach Deutschland die Riester-Förderung kassieren, wenn sie hierzulande rentenversicherungspflichtig sind.
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