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Bundesrat stoppt Bewertungsreserven-Gesetz

in VersicherungenLesedauer: 2 Minuten
Das Bundesratsgebäude in Berlin
Das Bundesratsgebäude in Berlin
Am Freitag hat der Bundesrat beschlossen, das Gesetz zur Änderung der Beteiligung an den Bewertungsreserven (Sepa-Begleitgesetz) erst einmal nicht durchzuwinken. Stattdessen soll nun der Vermittlungsausschuss angerufen werden, um die Regeln zu überarbeiten. „Ziel ist es einerseits, die in der aktuellen Niedrigzinsphase entstehenden Belastungen der Unternehmen zu bewältigen, aber andererseits, diese Belastungen nicht einseitig auf die Versicherten abzuwälzen“, heißt es im Beschlusspapier des Bundesrats.

Kunden, deren Verträge kurz nach dem 21. Dezember zur Auszahlung kommen, hätten durch die Regelung Geld verloren (DAS INVESTMENT.com berichtete). Und dass, obwohl Versicherungssparer durch die Absenkung der Überschussbeteiligung sowieso schon unter dem Niedrigzinsniveau leiden .Zu einseitig, finden die Vertreter des Länderkammer: „Der Bundesrat erwartet, dass neben den Versicherungsnehmern auch die Unternehmen ihrerseits einen Beitrag leisten.“ Es sei nicht nachvollziehbar, dass der Rückgriff auf die Bewertungsreserven und die Trennung bei der Überschussbeteiligung die einzigen Mittel sein sollten, um die aktuellen Probleme der Versicherer zu lösen.

GDV protestiert

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schießt derweil zurück: „Die Entscheidung des Bundesrats schadet der Versichertengemeinschaft. Denn die in diesem Jahr aufgrund der Niedrigzinsphase anstehenden Sonderausschüttungen gehen unmittelbar zu ihren Lasten. Schätzungsweise über 95 Prozent der Lebens- und Rentenversicherungsverträge sind davon betroffen“, heißt es in einer Stellungnahme.

Eine Korrektur der heute geltenden Beteiligungsregelung an den Bewertungsreserven von Zinspapieren sei unverzichtbar. Die jetzige Regelung führe wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase zu einer Bevorteilung der aktuell ausscheidenden Versicherungsverträge zu Lasten aller anderen Verträge.

Betroffen von der Verschiebung sind auch die neuen Unisex-Regelungen: „Durch die Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren zur Verabschiedung des Sepa-Begleitgesetzes steht fest, dass das Unisex-Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht fristgerecht zum 21. Dezember 2012 in deutsches Recht umgesetzt werden kann“, heißt es vom GDV. Diese Stellungnahme gibt es hier.

Das bedeute aber nicht, dass die Unisex-Tarife „auf Eis gelegt“ seien.
Vielmehr müssten die Versicherungen in Deutschland wegen eines sogenannten Anwendungsvorrangs des Europarechts ab dem Stichtag neue Verträge für Unisex-Tarife anbieten.
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