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Bundesregierung beantwortet Kleine Anfrage Rund 20 Lebensversicherer unter verstärkter Bafin-Aufsicht

Liegenschaft der Bafin in Bonn: Laut der Bundesregierung stehen derzeit rund 20 Lebensversicherer unter intensivierter Aufsicht der Behörde.
Liegenschaft der Bafin in Bonn: Laut der Bundesregierung stehen derzeit rund 20 Lebensversicherer unter intensivierter Aufsicht der Behörde. | Foto: Bafin

In ihrer Kleinen Anfrage fragen mehrere AfD-Abgeordnete die Bundesrergierung unter anderem, wie viele Lebensversicherer unter sogenannter „intensivierter Aufsicht“ der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) stehen und welche konkreten Maßnahmen damit verbunden sind.


Laut der Bundesregierung stehen derzeit rund 20 Lebensversicherer unter intensivierter Aufsicht.


In die intensivierte Aufsicht bezieht die Bafin Unternehmen ein, deren jährliche Prognoserechnung mittel- bis langfristige finanzielle Schwierigkeiten anzeigt. Diese Firmen müssen der Bafin Sachstandsberichte zur wirtschaftlichen Entwicklung über einen mittel- und langfristigen Zeithorizont vorlegen. Dabei müssen sie erklären, ob und wie die bereits ergriffenen beziehungsweise beschlossenen Maßnahmen zur Finanzierbarkeit der eingegangenen Verpflichtungen wirken. Zu den Berichten fordert die Bafin bei Bedarf jeweils Stellungnahmen vom Abschlussprüfer und vom Aufsichtsrat an.

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Außerdem greift die intensivierte Aufsicht, wenn Lebensversicherer Übergangsmaßnahmen von Solvabilität II anwenden und deren Anwendung zumindest zeitweise auch tatsächlich notwendig war, um die Solvabilitätskapitalanforderung zu erfüllen. „Diese Unternehmen müssen darlegen, welche Maßnahmen sie ergreifen, damit sie auch nach dem Übergangszeitraum die Solvabilitätskapitalanforderung einhalten können“, so die Bundesregierung. Die Bafin überwacht die Einhaltung der Maßnahmenpläne anhand der Fortschrittsberichte, die ihr die Unternehmen jährlich vorlegen müssen, und bittet Aufsichtsrat und Abschlussprüfer bei Bedarf um Stellungnahme.


>> Die komplette Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD finden Sie hier

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