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Bundesregierung beantwortet Kleine Anfrage So viel Geld soll jeder 34f-ler für die Bafin-Aufsicht berappen

Bundeskanzleramt in Berlin: Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage der Grünen zur Bafin-Aufsicht für 34f-Vermittler beantwortet.
Bundeskanzleramt in Berlin: Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage der Grünen zur Bafin-Aufsicht für 34f-Vermittler beantwortet. | Foto: imago images / Christian Ditsch

Die Bundesregierung hat erstmals konkrete Zahlen zu den Kosten für die geplante Bafin-Aufsicht über 34f- und 34h-Vermittler genannt. Die Angaben stehen in der Antwort auf eine kleine parlamentarische Anfrage, die die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Federführung des Abgeordneten Stefan Schmidt gestellt hatte. Das Schreiben liegt unserem Portal vor.

Demnach rechnet die Bundesregierung mit 985 Euro, die jeder Vermittler jährlich für die Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu zahlen habe. Hinzu kämen einmalig rund 140 Euro. Die Kosten setzten sich aus den drei Bestandteilen „Umlage, Gebühren und gesonderte Erstattung von Prüfungskosten“ zusammen. Insgesamt geht die Bundesregierung von 36,4 Millionen Euro aus, mit der die neue Aufsicht insgesamt zu Buche schlage. Grundannahme der Berechnung ist, dass so ziemlich alle heute tätigen 34f- und 34h-Vermittler eine Bafin-Lizenz beantragen werden.

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Für die Erteilung der Erlaubnis sollen Vermittler zudem eine Gebühr von einmalig 1.590 Euro berappen. Für Änderung oder Erweiterung einer Erlaubnis werden 740 Euro fällig. Vertriebsgesellschaften zahlen für ihre erweiterte Erlaubnis 2.485 Euro. Im Gegenzug zu den neuen Kosten, betont die Bundesregierung in dem Antwortschreiben, entfielen die gegenwärtigen Aufsichtskosten durch Industrie- und Handelskammern und Gewerbeämter.

Die Antwort auf die Kleine Anfrage verrät auch, in welchen Fällen die Bafin Vermittler individuell überprüfen will. Denn regulär soll jeder Vermittler statt jährlicher Prüfung nur eine Selbstauskunft bei der Behörde einreichen. Laut dem Schreiben soll die Überprüfung vor allem auf Basis der Selbstauskunft erfolgen: Die Bafin entscheidet anhand von Art und Risikoprofil der vermittelten Investments sowie Anlagevolumen und Kundenzahl der Vermittler, wem sie genauer auf die Finger schauen will. Entscheidend seien darüber hinaus auch Beschwerden, die gegen einzelne Marktteilnehmer vorlägen. Vertriebsgesellschaften sollen dagegen regulär eine jährliche Prüfung durchlaufen, heißt es in der Antwort weiter.

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