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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Thomas-Cook-Pleite Bundesregierung klagt gegen Zurich Versicherung

Eine Thomas-Cook-Filiale in Berlin im Herbst 2019
Eine Thomas-Cook-Filiale in Berlin im Herbst 2019: Die Bundesregierung klagt gegen den Versicherer des insolventen Reiseveranstalters. | Foto: imago images / STPP

Die Bundesregierung hat vor dem Landgericht Frankfurt Klage gegen die Zurich eingereicht. Wie mehrere Medien übereinstimment berichten, wirft der Bund dem Versicherer unzureichende Zahlungen an die geschädigten Kunden des seit Herbst 2019 insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook vor.

Als Thomas Cook Ende September 2019 Insolvenz anmeldete, mussten rund 140.000 gestrandete Fluggäste zurückgeholt werden. Viele weitere Kunden konnten ihre bereits bezahlte Reisen nicht antreten. Allein bis Anfang November gingen rund 150.000 Meldungen mit einem Schadenvolumen von 250 Millionen Euro ein. Insgesamt beträgt der Schaden laut Medienberichten rund 500 Millionen Euro.

Allerdings ist in Deutschland die Versicherungssumme für die Insolvenz von Reiseanbietern bei 110 Millionen Euro gedeckelt. Zurich beharrt auf dieser Haftungsobergrenze. Der Versicherer erstattet den Geschädigten 26,38 Prozent der Kosten. Für den Rest soll der Bund aufkommen.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sieht das anders. Bereits 2019 argumentierte es, dass die Kosten der Rückbeförderung nicht in dem Deckel-Betrag enthalten sind und daher von Zurich zusätzlich übernommen werden müssen. Nun will das Ministerium diese Kosten auf dem Klageweg zurückbekommen.

Zurich bezeichnet die Klage als unberechtigt. In anderen europäischen Ländern gebe es keine Haftungsobergrenzen, erklärt der Versicherer. Es bestehe der Verdacht, dass die Bundesregierung eine EU-Richtlinie von 2015 ungenügend in deutsches Recht umgesetzt habe. Laut dem Online-Portal Versicherungsbote.de ergab ein im Auftrag der Zurich erstelltes Rechtsgutachten, dass in diesem Fall eine Staatshaftung denkbar sei.

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