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Bundesregierung bekräftigt „34fler sollen zügig unter Bafin-Aufsicht kommen“

„Die Bundesregierung strebt eine zügige Übertragung der Aufsicht über die Bafin an.“ Dieser Satz hat es in sich. Er steht in der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler und der FDP-Bundestagsfraktion, die DAS INVESTMENT exklusiv vorliegt.

Die FDP wollte wissen, wie weit denn nun die Pläne der Regierungskoalition bezüglich der aufsichtsrechtlichen Verschiebung für Finanzanlagenvermittler gediehen seien. CDU/CSU und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, Finanzvermittler der direkten Aufsicht der deutschen Finanzaufsichtsbehörde Bafin zu unterstellen. Es könnten für sie dann dieselben Regeln wie für Banken gelten. Bislang sind die mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) tätigen Vermittler niedrigschwelliger reguliert. Sie befinden sich in der Obhut von Industrie- und Handelskammern und regionalen Behörden, und es gilt für sie die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV).

Das Vorhaben der großen Koalition schien zunächst in den Hintergrund zu rücken. Denn nach der zähen Regierungsbildung kamen zunächst andere Vorhaben auf die Tagesordnung. Im Bereich Finanzvertrieb waren das die neue Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) und die erwähnte überarbeitete FinVermV. Die erste trat kurz vor Jahresende 2018 in Kraft, die zweite lässt bis heute auf sich warten. Die endgültige Fassung komme im ersten Halbjahr 2019, hieß es gerade von Branchen-Insidern. Das bekräftigte jetzt auch die Bundesregierung in ihrem Antwortschreiben.

FinVermV-Novelle bald schon überholt?

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Allerdings könnte die Verordnung bald wieder überflüssig werden – nachdem sie noch einen Übergang geregelt hätte. Denn auf Nachhaken der FDP gab die Bundesregierung nun bekannt, dass die Bafin-Aufsicht für 34fler durchaus weiterhin Thema sei, und zwar ein offenbar dringliches. „Die konkrete Ausgestaltung eines entsprechenden Gesetzgebungsvorschlages ist aktuell Gegenstand interner Erörterungen der beteiligten Ressorts“, heißt es in der Antwort weiter.

Warum die Bundesregierung eine andere Meinung vertrete als ihre Vorgängerin, die an der Aufsicht über 34fler nichts ändern wollte, lautet eine weitere Frage der FDP-Fraktion. Hier beruft sich die Bundesregierung nicht allein auf den Koalitionsvertrag, in dem es hieß: „Wir werden zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht die Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen.“ Sie argumentiert auch mit der Richtlinie Mifid II, die dem Finanzvertrieb neue Regeln auferlegt: „Daneben ist darauf hinzuweisen, dass das auf Finanzanlagenvermittler anwendbare Recht nach Umsetzung zahlreicher Bestimmungen der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) deutliche umfangreicher und komplexer wird. Zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Aufsicht ist die Übertragung der Aufsicht auf die Bafin erforderlich.“

Aktuell sei die Überwachung der Finanzanlagenvermitter „stark zersplittert und daher nicht immer homogen“, bedauert die Bundesregierung. Unter dem Dach der Bafin könne die Aufsicht bundesweit vereinheitlicht werden. Zudem ließen sich „Synergieeffekte“ nutzen. Immerhin verfügten die Finanzaufseher bereits über entsprechende Expertise zu Wertpapierdienstleistern. Diese könne „aufgrund der inhaltlichen ähnlichen Überwachung“ auf die neu hinzukommenden Vermittler übertragen werden.

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