Bei einem Todesfall ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Arzt den Tod feststellen muss und alles in einem Totenschein festhält. Die Kosten, die hierbei entstehen, müssen die Angehörigen seit 2004 selber tragen. Nun fragten die Linken an, ob das nicht eigentlich Leistung der Krankenversicherung sein sollte. Die Bundesregierung zeigte sich in ihrer Antwort zurückweisend.