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Bundesregierung stellt Weichen Was sich 2018 im Versicherungsvertrieb ändert

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Hat das etwas gebracht? Durchaus. Eine gemeinsame Analyse des Beratungsunternehmens Willis Towers Watson und der Professoren Matthias Beenken und Michael Radtke von der Fachhochschule Dortmund vom Juni 2017 ergab, dass die Lebensversicherer ihre Abschlussprovisionssätze je nach Vertriebsweg um 1,5 bis 7,0 Promille gesenkt haben (siehe Tabelle). Gleichzeitig habe sich die gesetzliche Stornohaftungszeit verlängert. In der Ausschließlichkeit hätten Vertreter erst nach etwas über sechs Jahren, Makler und Mehrfachvertreter nach knapp sechs Jahren ihre vollständige Abschlussprovision verdient. Kündigt ein Kunde früher – aus welchem Grund auch immer –, müssen die Vertriebler die Abschlussprovision anteilig zurückzahlen.

                                     Quelle: Willis Towers Watson / Fachhochschule Dortmund, Stand: Juni 2017

Das geht der Politik aber offensichtlich nicht weit genug, daher soll jetzt der Deckel her. In dem Eckpunktepapier stehen zwar keine konkreten Werte. In der Branche geistert aber der Wert von maximal 2,5 Prozent der Beitragssumme herum.

Die Verbraucherschützer zeigen sich zufrieden mit diesem Vorhaben. Die Einführung eines gesetzlichen Provisionsdeckels sei „mehr als überfällig“, heißt es etwa vom Bund der Versicherten (BdV). Denn: Die gewünschte nachhaltige Senkung der Abschluss- und Vertriebskosten habe die Versicherungswirtschaft „verweigert“. „Die Branche hat es versäumt, von sich aus dem Willen des Gesetzgebers zu folgen und die Abschlusskosten zu senken. Jetzt ist es nur folgerichtig, wenn der Gesetzgeber reagiert“, sagt BdV-Chef Axel Kleinlein.

Aus dem Versicherungslager kommt eine andere Meinung. Umgelegt auf den Aufwand sei die Vergütung der Versicherungsvermittler niedriger als die Vergütung anderer beratender Berufe, findet Martin Gräfer, Vorstand der Versicherungsgruppe die Bayerische. „Nach Untersuchungen verdienen viele Versicherungsvermittler weniger als 50.000 Euro im Jahr, wobei sie überdies über lange Zeiträume für die einmal ausgezahlte Vergütung haften. Zum Vergleich: Steuerberater und Rechtsanwälte verdienen im Schnitt fast 80.000 Euro.“

Ein gesetzlicher Provisionsdeckel, der alle Sparten der Lebensversicherung treffe, also neben den Produkten der Altersvorsorge auch die biometrischen Produkte, werde dazu führen, dass sich die Zahl der qualifizierten Berater weiter reduziere und breite Bevölkerungsschichten so keinen Zugang zu einer Vorsorgeberatung mehr erhielten. Wird es so kommen? Man wird sehen.

Kommen wir zum anderen Großprojekt, dem Entwurf der Versicherungsvermittlungsverordnung. Das Bundeskabinett hat mit Beschluss vom 27. Juni 2018 den überarbeiteten Entwurf noch kurz vor der parlamentarischen Sommerpause zur weiteren Beratung im Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Hier deuten sich positive Änderungen für Vertriebler an, vor allem, was einen Kern der europäischen Richtlinie IDD angeht, die Weiterbildungspflicht. 15 Stunden Weiterbildung im Jahr müssen Makler, Vermittler & Co. danach mindestens leisten.

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