Altersvorsorge Bundestag beschließt digitales Rentenportal

Alle Renten ihrer gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge sollen Sparer ab Oktober 2023 gebündelt auf einem staatlichen Online-Portal abrufen können. Umsetzen soll das eine „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenversicherung“, die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund geplant ist. Dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache: 19/23550) hat der Bundestag am Donnerstag zugestimmt. Der Entwurf für das sogenannte Gesetz Digitale Rentenübersicht wurde zuvor in einer vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen angenommen. Die Abgeordneten von AfD, FDP und Die Linke hatten sich der Stimme enthalten.
Laut Martin Stenger, Vertriebsdirektor bei Franklin Templeton Investment Services, dürfte die digitale Rentenübersicht großen Einfluss auf den Finanzvertrieb der Zukunft haben: „Ich sehe darin einen positiven Impuls für den Vertrieb. Denn der Finanzberater bekommt künftig die Ist-Situation seines Kunden objektiv dargestellt.“ Das sei ein guter Startpunkt für die Beratung hinsichtlich der noch notwendigen Schritte, um die finanziellen Ziele des Verbrauchers zu erreichen, so Stenger im Interview mit DAS INVESTMENT. Zum Termin mit seinem Finanzberater müsse der Kunde künftig bald nur noch einen elektronischen Auszug mitzubringen. Bisher muss ein Finanzberater vor dem Start seiner eigentlichen Arbeit zunächst viele Daten seiner Kunden heraussuchen.