Versicherungsaufsichtsgesetz
Bundestag stärkt Sicherungsfonds für Policen
Zwei Sicherungsfonds schützen Verbraucher vor finanziellen Verlusten, falls ihr Versicherer in Schieflage gerät: Protektor in der Sparte Leben und Medicator für die private Krankenversicherung. Aktuelle Gesetzesänderungen sollen sie nun für eventuelle Bestandsübertragungen „wetterfest“ machen.
Bundestag: Das Parlament hat Änderungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes beschlossen, die am 29. Dezember in Kraft treten.| Foto: Foto von Ingo Joseph von Pexels